Das sagt ÖSTERREICH – ein Kommentar von Chefredakteur Niki Fellner zum Schuldspruch von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz.
Hammer-Urteil. Sebastian Kurz wurde gestern wegen Falschaussage schuldig gesprochen. Das war, angesichts des Verlaufs des letzten Verhandlungstags, absehbar. Was jedoch selbst eingefleischte Strafverteidiger überrascht, ist die Höhe des Urteils: 8 Monate bedingte Haft für die i-Tüpfelreiterei, ob Kurz nun informiert oder involviert über die ÖBAG-Bestellung war, sind schwer nachvollziehbar.
Debatte nötig. Vor allem aber eröffnet dieses Urteil einmal mehr die Debatte über die Verhältnismäßigkeit unserer Justiz.
Halbe Strafe von Florian Teichtmeister
Verhältnismäßig? Sebastian Kurz wird wegen Falschaussage zur Hälfte der Strafe von Florian Teichtmeister verurteilt, der Zehntausende Kinderpornos hortete und konsumierte. Teichtmeister muss - so wie Kurz - keinen einzigen Tag in Haft, er fasste nur 2 Jahre bedingt aus. Ist das verhältnismäßig?
Falschaussage ist moralisch verwerflich
Wortklauberei. Ja, eine Falschaussage vor einem U-Ausschuss ist politisch und moralisch verwerflich. Aber ist diese Wortklauberei wirklich halb so schlimm wie Kinderpornografie? Sicher nicht!
Politisches Urteil. Keine Frage, diese Strafe gegen Sebastian Kurz ist ein politisches Urteil. Die WKStA hat es sich zum Ziel gesetzt, das System Kurz zu zerlegen.
Politische Abrechnung sollen Wähler machen
Einhaltung der Gesetze. Ob das wirklich Aufgabe der Justiz ist, sei dahingestellt. Gerichte sollten über die Einhaltung von Gesetzen urteilen. Politische Abrechnungen muss der Wähler machen und nicht die Justiz.