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Der Privatankläger und Antragsteller Dr. Peter Pilz hat von der Antragsgegnerin oe24 GmbH die Zahlung einer Entschädigung beantragt, weil am 28.2.2024 auf der Website wvvw.oe24.at ein Artikel mit dem Titel: „Der Kurz-Prozess wird jetzt zum Justiz-Skandal” mit dem weiteren Inhalt, der wahre Skandal sei die Enthüllung, die erst nach Prozess-Ende bekannt geworden sei, nämlich dass Richter Michael Radasztics, der sich auf entsprechende Anträge der Kurz-Verteidigung zu Prozess-Beginn selbst für nicht befangen erklärt habe, in Wahrheit das Wichtigste verschwiegen habe, nämlich, dass er selbst bereits im Mai 2023 vom Oberlandesgericht Graz zu einer saftigen Disziplinarstrafe verurteilt worden sei, weil er geheime Unterlagen der Staatsanwaltschaft illegal an den Radau-Abgeordneten Peter Pilz weitergegeben habe. Peter Pilz habe aus den Unterlagen eine - illegale - parlamentarische Anfrage gezimmert. Und sein "Partner in Crime" sei damals keine Geringere als die Liste-Pilz-Abgeordnete Alma Zadic gewesen, die diese Anfrage mitverfasst habe. Alma Zadic stecke also mit dem Rambo-Richter Radasztics, der ihr und Pilz die illegalen STA-Akten zum Eurofighter gegeben habe, unter einer Decke, veröffentlicht wurde. Der Antragsteller sieht durch die Aussage in Bezug auf sich den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede nach § 6 Abs 1 MedienG verwirklicht. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien Abt. 111, am 5.7.2024

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