Das sagt ÖSTERREICH – ein Kommentar von Herausgeber Wolfgang Fellner.
Nur zur Klarstellung vorweg: Für Thomas Schmid gilt – auch wenn das mittlerweile schwer fällt – die Unschuldsvermutung, das Recht sich bei Fragen zu seinem Strafverfahren zu entschlagen und die Möglichkeit, die Justiz um einen Status als „Kronzeuge“ anzubetteln.
Letzteres, der Kronzeugen-Status, ist nach dem gestrigen Auftritt vor dem U-Ausschuss kaum mehr denkbar.
Der Polit-Angeber, den ich vor ein paar Monaten noch ironisch als „Münchhausen der Innenpolitik“ bezeichnet habe und den eine Mehrheit der Abgeordneten weniger charmant als „Lügner“ klassifiziert, hat sich gestern einen Skandal-Auftritt geleistet.
Der gute Herr Schmid will zwar als „Kronzeuge“ straffrei bleiben – was nach all dem Schaden, den er dieser Republik mit seinen letztklassigen SMS zugefügt hat, ohnehin ein Skandal wäre – gleichzeitig aber der wichtigsten Instanz des Landes – dem Parlaments-U-Ausschuss – keine einzige Frage beantworten.
Das ist erstens moralisch ein Skandal: Ein vermutlicher Polit-Krimineller, der behauptet, dass er „reinen Tisch“ machen und „alle Machenschaften aufdecken“ will, der aber vor dem Parlament jede Aufklärung verweigert – so jemand kann niemals „Kronzeuge“ werden. Es sei denn, unsere Justiz verliert jeden Maßstab für Moral und legt sich – nur um einen Ex-Kanzler zu erledigen – mit Schwindlern ins Bett.
Es ist aber zweitens auch rechtlich bedenklich: In seiner Aussage vor der WKStA konnte der „Münchhausen“ offenbar schwurbeln, was immer die Kurz-Hasser hören wollten. Es gab keine Wahrheitspflicht.
Vor dem U-Ausschuss hätte Wahrheitspflicht gegolten – ein falsches Wort und Schmid hätte ein Falschaussage-Verfahren am Hals gehabt.
Der gestrige Tag beweist: Schmid wollte seine Vorwürfe gegen Kurz & Co. unter Wahrheitspflicht nicht wiederholen. Er ist entweder ein Feigling, ein Schwindler oder ein degoutanter Schmähbruder.
Eines ist er seit gestern ganz sicher nicht mehr: ein ernst zu nehmender Kronzeuge.