Gerald Grosz

Nur Trick für Aufenthalt

05.05.2024

Ein Kommentar von Gerald Grosz.

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© Moni Fellner
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Familien haben ein Recht auf Zusammenführung. Und zwar in ihrem Herkunftsland. Es muss auch eine Residenzpflicht geben, und zwar im Herkunftsland. 1. Österreich ist auf Basis der Dublin-I-
und Dublin-II-Beschlüsse der Europäischen Union zu keiner Aufnahme von Asylwerbern, die aus EU-Länder nach Österreich kommen, verpflichtet. Und dennoch lässt die Bundesregierung 60.000 transkontinentale Flüchtlinge aus anderen EU-Ländern in unser Land. 2. Asyl ist temporärer Schutz ausschließlich für jene, die verfolgt werden. Asyl ist weder die Grundlage für einen Sozial­tourismus noch für eine Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt. 3. Asyl ist nur auf Zeit zu gewähren. Wenn die militärischen Konflikte im Herkunftsland beendet sind, sind Asylwerber und Asylberechtigte ohne Ausnahme zurückzuführen.

Aus diesen drei Gründen ist eine Familienzusammenführung in Österreich weder gesetzlich geboten noch vernünftig. Der Trick mit der Familienzusammenführung dient ausschließlich dazu, vollendete Tatsachen zu schaffen und Asylwerbern einen dauernden Aufenthalt in Österreich zu ermöglichen. Es ist eine Mogelpackung.

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