Außergerichtlicher Vergleich?

Meischis Ex-Anwalt will auspacken

18.07.2012

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser stehen neue Probleme ins Haus.

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© APA/ Fohringer, Hochmuth
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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F/V), gegen den rund um die Millionenprovision bei der Buwog-Privatisierung ermittelt wird, könnte nun neue Probleme bekommen: Gerald Toifl, der frühere Anwalt von Grassers Freund und Geschäftspartner Walter Meischberger, will laut "Falter" mit der Finanz kooperieren, weil der selbst in dem Verfahren Beschuldigte einen außergerichtlichen Tatausgleich anstrebe. Die Frage, ob die bei Grassers Steuerberater beschlagnahmten Akten von der Justiz ausgewertet werden dürfen, beschäftige nun den Obersten Gerichtshof (OGH), berichtet das "WirtschaftsBlatt".

Dubiose Geldtransaktionen
Aus Verhörprotokollen mit Toifl geht hervor, dass Grasser von Anfang an über den Fall Buwog informiert werden wollte. Grasser soll selber Toifl angerufen haben und ihm gesagt haben, dass er für Meischberger eine Selbstanzeige wegen der Buwog-Provision machen müsse. Grasser soll Toifl mehrmals getroffen haben, wie dieser den Behörden nun bestätigt habe. Bei einer Reise nach Zürich hätten Toifl und Grasser den Treuhänder Norbert Wicki getroffen, der über die Treuhandgesellschaft "Mandarin" dubiose Geldtransaktionen getätigt haben soll.

Der "Falter" zitiert aus einem Verhör-Protokoll von Toifl: "KHG war interessiert, wer welche Information an die unterschiedlichen Behörden geben wird. Ich habe Meischberger gesagt, (...) dass alles rauskommen wird, weil es sicher Kontenöffnungen in Liechtenstein geben wird. Wenn schon nicht aufgrund von Steuerhinterziehung, dann aufgrund von Untreue im weiteren Sinn. Ich wollte die Leute motivieren, alles offenzulegen, weil sowieso alles herauskommen wird." Weiters sage Toifl: "Entweder haben sich alle Beteiligten so gut abgestimmt, oder sie sind so intelligent, dass sie das durchhalten, sich nicht zu widersprechen".

Tagebuch als "Zund"
Toifl war im Zuge der Ermittlungen selber ins Visier der Justiz geraten. Den "Zund" hatten die Ermittler ausgerechnet durch ein Tagebuch von Toifls Mandanten Meischberger bekommen, das bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden war. Darin schrieb Meischberger von Treffen bei Toifl, Verträge seien zu "finden" und abzustimmen. Toifl hat seinen Anwalts- und Steuerberaterberuf unterdessen nach eigenen Angaben "ruhend gestellt".

Die seit über einem Jahr juristisch umstrittene Frage, ob eine Auswertung der bei Grassers Steuerberater Peter Haunold beschlagnahmten Akten zulässig sei, kommt nun vor den OGH: Im Mai 2011 wurden bei Grasser und bei seinem Steuerberater Hausdurchsuchungen durchgeführt und Akten beschlagnahmt. Das Oberlandesgericht Wien hatte im Februar 2012 einen Zugriff auf die beim Steuerberater beschlagnahmten Unterlagen allgemein für unzulässig erklärt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) war damit nicht einverstanden und regte die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an. Sie fordert einen Zugriff auf die bei Grassers Steuerprüfer beschlagnahmten Akten, soweit sie nicht dem Berufsgeheimnis unterliegen. Die Generalprokuratur sei dem Antrag nun gefolgt und bringe den Fall vor den OGH, so das "WirtschaftsBlatt".

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