"Fatales Signal"
Migrationspakt: "Wien schneidet sich ins eigene Fleisch"
31.10.2018
Der Völkerrechtler Manfred Nowak hat den Ausstieg Wiens aus dem UNO-Migrationspakt als "fatales Signal" verurteilt. "Wir schneiden uns hier ins eigene Fleisch", sagte Nowak am Mittwoch der APA. "Trump und Orban, ist das die Gesellschaft, in der wir sein wollen?" Energisch bestritt er, dass der Pakt ein Recht auf Migration schaffen werde.
Rechtlich gesehen habe der Ausstieg "nicht viele Konsequenzen, weil er (der Pakt) rechtlich nicht verbindlich ist", sagte der Wiener Universitätsprofessor. "Politisch ist es natürlich ein fatales Signal", sagte er mit Blick auf das bisher "sehr positive Image" Österreichs in den Vereinten Nationen. Die ÖVP-FPÖ-Regierung spekuliere offenbar darauf, dass ihr Schritt "negative Vorbildwirkung" hat und weitere Staaten folgen könnten, sagte Nowak unter Verweis auf Polen oder Tschechien.
Österreich in vielen Fällen gebunden
Zu den von der türkis-blauen Bundesregierung monierten Punkten meinte er, dass Österreich in vielen Fällen schon durch andere internationale Verträge gebunden sei. Das Verbot von Sammelabschiebungen etwa sei in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten, soziale Rechte ergäben sich aus der Europäischen Sozialcharta und dem UNO-Pakt über soziale Rechte.
"Keine Rede" könne auch davon sein, dass der UNO-Pakt ein Recht auf Migration entstehen lassen könnte, betonte der Völkerrechtler. "Aufgrund des Migrationspakts wird sich nicht, auch nicht in 20 Jahren, ein Recht auf Migration ergeben. Das ist ein Argument, das vorgeschoben ist", sagte er in Richtung von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ).
Völkergewohnheitsrecht könne nämlich nur dann entstehen, wenn nicht nur Rechtstexte, sondern auch die konkrete politische Praxis der Staaten entsprechend aussehe, argumentierte Nowak. Diesbezüglich gehe es aber im Bereich der Migration derzeit genau in die andere Richtung, verwies er auf die restriktiver werdende Einwanderungs-und Flüchtlingspolitik vieler Staaten. Selbst innerhalb der EU, in der Personenfreizügigkeit gelten sollte, seien wieder Grenzkontrollen eingeführt worden.