Innenministerin: Unterkünfte wie jene am Semmering alternativlos.
Die von Traiskirchens Bürgermeister Andreas Babler (SPÖ) aufgebrachte Beschränkung von 150 Flüchtlingen pro Einrichtung wird nicht so bald kommen. Das stellte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) auf APA-Anfrage klar. Zwar wäre solche eine Höchstgrenze begrüßenswert, diese Forderung aber gerade jetzt angesichts des aktuellen Flüchtlingsstroms zu stellen, entbehre nicht einer gewissen Ironie.
Babler hatte seinen Wunsch einer Beschränkung auf maximal 150 Flüchtlinge sowie auf ein Prozent der jeweiligen Wohnbevölkerung am Dienstag bei einem Gespräch mit Kanzler Werner Faymann (SPÖ) vorgetragen. Der Regierungschef sagte daraufhin zu, diesen Vorschlag in der Regierung zur Diskussion zu stellen.
Ausnahmesituation bezüglich Flüchtlingsstrom
Mikl-Leitner zu überzeugen dürfte dabei schwierig sein. Wie die Innenministerin betonte, befinde sich ganz Europa angesichts der dramatischen Lage, wo immer mehr Menschen vor dem Terror der IS auf der Flucht seien, in einer Ausnahmesituation. Daher müsse man über jeden privaten Quartiergeber froh sein, der Unterkünfte anbiete.
Das gelte auch für das neueste Quartier am Semmering, gegen das Kommunal- und Landespolitik Sturm laufen. Sie habe zwar Verständnis für die Sorgen der Bevölkerung, die Annahme des Quartiers sei aber "alternativlos" gewesen. Denn es gehe darum, die Flüchtlinge nicht auf der Straße stehen zu lassen und Zeltstädte wie in Deutschland zu vermeiden. Daher habe man mittlerweile vier neue Bundesquartiere in den Ländern geschaffen.
Flüchtlingsaufteilung soll Bundessache werden
Überhaupt adressierte Mikl-Leitner an die Landes- und Gemeindepolitik, dass sich jetzt manche vom Floriani-Prinzip "Helfen ja, aber nicht in meiner Gemeinde" verabschieden müssten. Die Innenministerin bewirbt dabei ihr vor einigen Wochen skizziertes Modell, wonach die Flüchtlingsaufteilung künftig Bundessache sein sollte.
Dabei hätte man keine klassischen Erstaufnahmestellen mehr, sondern es würden die Asylwerber zunächst einfach in jenen Ländern erfasst, wo sie zuerst auftauchen. Ungerechtigkeiten würden sich durch das System nicht ergeben, ist Mikl-Leitner überzeugt. Denn man würde seitens des Bundes dafür sorgen, dass es bei der Aufteilung auf die Länder nach der Erstregistrierung gerecht zugehe.
Das genaue Konzept hierzu werde sie Ende September den Landesflüchtlingsreferenten vorlegen. Bei der Landeshauptleute-Konferenz im November könnten dann weitere Vorschläge noch eingearbeitet werden.