Reform vor Sommer

Milderes Antikorruptionsgesetz kommt

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Die Wirtschaft wollte eine Entschärfung - Kritiker befürchten mehr Korruption im öffentlichen Dienst.

ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will die Entschärfung des Antikorruptionsgesetzes noch vor dem Sommer ins Parlament bringen. Auf Details der Novelle will man sich im Justizministerium noch nicht einlassen. Bestätigt wird aber, dass der Begriff des "Amtsträgers" - für sie gelten besonders strenge Antikorruptionsbestimmungen - enger definiert werden soll.

Bis zu 3 Jahre Haft
Das Antikorruptionsgesetz regelt seit dem Vorjahr, unter welchen Bedingungen Beamte und Mitarbeiter staatlicher Firmen ("Amtsträger") sowie Privatpersonen Geschenke von Geschäftspartnern annehmen dürfen. Privatpersonen machen sich strafbar, wenn sie Mitarbeiter eines anderen Unternehmens mittels Bestechung zur "unlauteren Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung" bringen bzw. wenn sie sich bestechen lassen. Der Strafrahmen beträgt drei Jahre.

Mehr Strenge für Beamte
Besonders strenge Bestimmungen gelten für öffentliche Amtsträger: Während Geschenkannahme in der Privatwirtschaft nur dann strafbar ist, wenn sie mit einer pflichtwidrigen Handlung verknüpft ist, machen sich Beamte auch dann strafbar, wenn sie für die "pflichtgemäße Vornahme einer Rechtshandlung" ein Geschenk annehmen. Hier droht ein Jahr Haft (Par. 304 StGB). Außerdem ist auch das sogenannte "Anfüttern" strafbar, also die beständige Annahme kleiner Geschenke, die vorgeblich nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beamten stehen.

Wirtschaft gegen Gesetz
ÖVP-nahe Wirtschaftskreise mobilisieren seit Inkrafttreten der Antikorruptionsbestimmungen dagegen. So bekundete der oberösterreichische Raiffeisen-Chef Ludwig Scharinger im Vorjahr offen, "das Gesetz widerspricht der österreichischen Gemütlichkeit" und forderte eine Entschärfung. Auch die Präsidentin der Salzburger Festspiele, Helga Rabl Stadler, forderte eine Entschärfung und warnte vor einem Absprung wichtiger Sponsoren.

Kritiker wie der Finanzwissenschafter Werner Doralt warnen jedoch, dass damit der Korruption im öffentlichen Dienst wieder Tür und Tor geöffnet würde, weil sich beispielsweise Finanzbeamte von Wirtschaftsprüfern auf teure Festspielbesuche einladen lassen dürften.

"Sozial adäquate Handlungen"
Wie weit das Justizministerium mit der nun geplanten Entschärfung gehen will, ist noch unklar. Bestätigt wird im Büro von Bandion-Ortner nur, dass der Begriff des "Amtsträgers" näher definiert werden soll. Außerdem will man eine Lösung für den Umgang mit "sozial adäquaten Handlungen" (z.B. Essenseinladungen) finden und wieder zwischen der Entgegennahme eines Geschenks für pflichtgemäße und pflichtwidriges Verhalten unterscheiden. Für letzteres sollen die Strafdrohungen im Gegenzug erhöht werden.

Das Gesetz soll nach Angaben des Justizministeriums noch vor dem Sommer in Begutachtung gehen und vom Nationalrat beschlossen werden.

Abgeordnete dürfen korrupt sein
Straffrei ist in Österreich übrigens die Bestechung von Abgeordneten. Aus der 2008 in Kraft getretenen Neuregelung hatte sich das Parlament erfolgreich herausreklamiert. Den damals zugesagten Gesetzesentwurf, um die Lücke zu schließen, haben die Abgeordneten allerdings bisher nicht vorgelegt.

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