Klagenfurt

Minarettverbot soll Kraftwerk verhindern

19.02.2011

Gegner des Großkraftwerkes bemühen das Kärntner Ortsbild-Pflegegesetz.

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Seit Jahren kämpfen Befürworter und Gegner eines geplanten Gas-Dampfkraftwerkes in Klagenfurt um das Projekt. Die Gegner befürchten mehr Nebeltage im Klagenfurter Becken und gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Befürworter versprechen sauberere Luft und hoffen auf Einnahmen aus der Stromproduktion. In dem Kampf musste nun auch schon das vor drei Jahren vom Kärntner Landtag beschlossene Minarettverbot herhalten.

Schornstein 125 Meter hoch
125 Meter hoch soll der Schornstein nahe der Gemeindegrenze zu Ebenthal in die Luft ragen. Das Kraftwerk, das 400 Megawatt Strom und 200 Megawatt Fernwärme erzeugen soll, wurde im vergangenen Jahr genehmigt, der Bescheid wurde aber mehrfach beeinsprucht. Nun hat der Bundesumweltsenat in einer Stellungnahme moniert, dass das Ortsbild-Pflegegesetz berücksichtigt hätte werden müssen.

Dieses Gesetz war allerdings nicht wegen Kraftwerksbauten beschlossen worden, sondern, um den Bau von Minaretten verbieten zu können. Der Umweltsenat meint nun, dass das Kraftwerksprojekt "mit der örtlichen Bautradition dieses Teils des Klagenfurter Beckens nicht im Einklang" stehe. Daher müsse die Ortsbildpflege-Sonderkommission damit befasst werden.

Scheuch: Gesetz nur für verbautes Gebiet gedacht
Dieses Ansinnen wurde am Samstag von Naturschutz-Landesrat Uwe Scheuch (FPK) zurückgewiesen. Das Ortsbild-Pflegegesetz sei für verbautes Gebiet gedacht. Scheuch: "Die Ortsbildpflegekommission ist zur Überwachung von Bauten in Ortskernen zuständig. Im Gegensatz dazu betrifft das Gasdampfkraftwerk aber nicht das Ortsbild oder die örtliche Bautradition, sondern das Landschaftsbild." Die diesbezüglichen Vorgaben seien erfüllt worden, so Scheuch.

Ortsbildpfleg: Sonderkommission noch gar nicht eingerichtet
Detail am Rande: Aus einer Stellungnahme der zuständigen Abteilung der Kärntner Landesregierung zum Vorbringen des Bundesumweltsenates vom 3. Februar geht hervor, dass es die Ortsbildpflege-Sonderkommission noch gar nicht gibt. Wörtlich heißt es darin: "Es wurde der Bestellvorgang hinsichtlich der einzelnen Mitglieder bislang noch nicht abgeschlossen, sodass sich die Ortsbildpflege-Sonderkommission noch nicht konstituieren und daher auch noch keine Tätigkeit entfalten konnte." Beschlossen wurde das entsprechende Gesetz im Kärntner Landtag am 12. Februar 2008, also vor gut drei Jahren.

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