In der Debatte um die Mindestsicherung haben sich am Donnerstag Bundesminister Buchinger und die Länder auf eine Lösung geeinigt.
Sozialminister Erwin Buchinger (S) hat sich mit den Bundesländern auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung geeinigt. Streitpunkt war bis zuletzt, inwieweit das AMS als One-Stop-Shop eingesetzt werden soll. Als Kompromiss soll nun die Antragstellung, Vorprüfung und Weiterübermittlung im AMS durchgeführt werden. Die Ausrechnung und Überweisung der Mindestsicherung (rund 747 Euro monatlich) übernehmen jedoch ausschließlich die Sozialbehörden. Nicht zu halten war laut Buchinger die Auszahlung ab 1. Jänner 2009. Angestrebt werde nun der 1. Juli 2009.
Buchinger verkündete die Einigung gemeinsam mit der Wiener Stadträtin Sonja Wehsely (S), Niederösterreichs Landesrätinnen Johanna Mikl-Leitner (V) und Gabriele Heinisch-Hosek (S), Vorarlbergs Landesrätin Greti Schmid (V) und dem oberösterreichischen Landesrat Josef Ackerl (S) nach einer Tagung zum Thema. Die Vereinbarung gehe nun in den nächsten Tagen in Begutachtung, erklärte der Sozialminister. Noch im ersten Halbjahr 2008 will man auf Bundesebene den parlamentarischen Prozess in Gang setzen, meinte er weiter.
Einige Gesetzesänderungen erforderlich
Da aber drei
Bundesgesetze und neun Landesgesetze geändert werden müssten, stünde noch
ein Diskussionsprozess - insbesondere in den Landtagen - bevor, meinte
Buchinger. Damit begründete er die Terminverschiebung für die Umsetzung. Man
strebe nun nicht mehr den ursprünglich genannten 1. Jänner, sondern den 1.
Juli 2009 an. Sollte es zu weiteren Verzögerungen kommen, sei der
letztmögliche Termin der 1. Jänner 2010, so der Sozialminister. Außerdem
müsse noch die eine oder andere Finanzierungsfrage geklärt werden.
Die Ländervertreter zeigten sich grundsätzlich erfreut über den gefundenen Kompromiss. Mikl-Leitner verwies allerdings darauf, dass das "Kind noch nicht ganz geboren ist". Man sei aber auf gutem Weg, um es auf die Welt zu bringen. Ackerl sprach von einem "historischen Kompromiss", schließlich handle es sich um eine sozialpolitische Vereinbarung, "an die niemand mehr geglaubt hat".
Die Frage, inwieweit es zu einer Reduktion der Mindestsicherung kommt, wenn keine Mietkosten anfallen, sei auf Länderebene zu regeln, meinte Buchinger auf Nachfrage. Landesrätin Schmid will diese Summe in ihrem Bundesland anteilmäßig abziehen, wie sie erklärte.