ÖVP und FPÖ einigen sich

Mindestsicherung: Letzte Details geklärt

27.11.2018

ÖVP und FPÖ einigten sich auf letzte Details zur Mindestsicherung.

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© APA/BARBARA GINDL (Symbolbild)
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Die türkis-blaue Bundesregierung hat sich auf letzte Details zur Reform der Mindestsicherung geeinigt. Wie der APA aus ÖVP und FPÖ bestätigt wurde, soll das bundesweit einheitliche Modell am Mittwoch durch den Ministerrat und im Anschluss von der Regierungsspitze präsentiert werden. Dem Vernehmen nach orientiert sich die neue Mindestsicherung an den Beschlüssen der Regierungsklausur in Mauerbach.
 

Kürzungen für Zuwanderer

So sind Kürzungen bei Zuwanderern mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen vorgesehen - sowie ein Bonus für Alleinerziehende. Außerdem soll das neue Grundsatzgesetz schärfere Regelungen für arbeitsunwillige Personen vorsehen. Die Höhe der Mindestsicherung soll sich künftig an der Mindestpension von derzeit 863 Euro orientieren. Bei schlechten Deutsch- oder Englischkenntnissen oder bei Fehlen eines Pflichtschulabschlusses soll dieser Betrag um 300 Euro auf 563 Euro gekürzt werden.
 
 Unklar war bis zuletzt, ob und wie es bei Familien mit mehreren Kindern zu einer Begrenzung bzw. "Deckelung" der Geldleistungen pro Haushalt kommen kann. Daneben wurde vor allem die Frage des Vermögenszugriffs als Knackpunkt zwischen ÖVP und FPÖ kolportiert. Details zur Einigung gaben die Koalitionsparteien am Dienstag vorerst noch nicht bekannt, diese werden rund um die Regierungssitzung am Mittwoch präsentiert.
 

Bedenken

Kritiker der Regierungspläne befürchten, dass durch die geplanten Kürzungen vor allem Kinder in der Armutsfalle landen. Angeprangert wurde auch der Umstand, dass die Bundesregierung bei dem Reformvorhaben vor allem den Migrationshintergrund von Beziehern in den Mittelpunkt rückt. ÖVP und FPÖ präsentierten am Wochenende Zahlen, wonach mehr als 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher "Migrationshintergrund" hätten.
 
Experten äußerten zudem verfassungs- und europarechtliche Bedenken. So war etwa das niederösterreichische Mindestsicherungsmodell wegen der dort vorgesehenen Deckelung vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden und der Europäische Gerichtshof hatte das oberösterreichische Modell wegen der Kürzungen für befristet Asylberechtigte gekippt. Die Regierung äußerte deshalb das Bemühen, mithilfe von Verfassungsjuristen eine Lösung zu erzielen, die sowohl vor dem Verfassungsgerichtshof als auch vor dem Europäischen Gerichtshof hält.
 
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