Obwohl Kärnten noch seine Zustimmung verweigert, erwartet Hundstorfer noch vor dem Sommer einen Grundsatzbeschluss.
Es bleibt vorerst dabei: Acht Bundesländer sind für die Umsetzung der geplanten bedarfsorientierten Mindestsicherung, lediglich die Zustimmung Kärntens steht aus. Daran ändert sich auch nach der Landeshauptleutekonferenz nichts, die am Dienstag stattgefunden hat. Das berichtete der derzeitige Vorsitzende, Wiens Stadtoberhaupt Michael Häupl, nach Ende der Sitzung.
Hundstorfer als Gast
Zu dieser war auch Sozialminister Rudolf
Hundstorfer (S) erschienen, um über den Stand der Dinge in Sachen
Mindestsicherung zu referieren. Laut Häupl hat der Minister einen Zeitplan
für die Umsetzung vorgelegt. Als nächster Schritt steht demnach ein
Grundsatzbeschluss in der Bundesregierung an, der noch vor dem Sommer
gefasst werden soll.
Kärnten vehement dagegen
"An der Frage der
Bund-Länder-Beziehung hat sich in dieser Landeshauptleutekonferenz nichts
geändert", berichtete Häupl. Acht Länder seien dafür, eines nach wie vor
dagegen. Wobei er die Begründung Kärntens nicht nachvollziehen könne. Diese
laute: "Die Mindestsicherung kriegen auch Ausländer und das wollen wir
nicht."
Mindestsicherung als "Rechtsanspruch"
Sollten die
Leistung aber nicht alle erhalten, würde diese den Charakter einer
Mindestsicherung verlieren. Zudem sei die Mindestsicherung auch eine
Umwandlung der Notstandshilfe, die eine Versicherungsleistung darstelle.
"Daher ist das ja quasi ein Rechtsanspruch", so Häupl, der befand, dass eine
Umsetzung der Mindestsicherung jedenfalls "höchst an der Zeit" sei.
BZÖ entgegnet
Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler (B)
bekräftigte im Ö1-Mittagsjournal seine Forderung, Familien mit Kindern mehr
zu unterstützen. "Wenn der Bund eine Regelung herbeiführt, dass die
Kinderzuschläge erhöht werden, bin ich auch bereit, den Sockel Kärntens zu
erhöhen."