Zwölf Mal pro Jahr werden 744,- Euro ausgezahlt.
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wird definitiv mit 1. September dieses Jahres eingeführt. Darauf einigten sich am Montag die Sozialreferenten der Bundesländer bei einer Konferenz mit SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer in Salzburg. "Es gibt eine einstimmige Empfehlung an die Landeshauptleute, die §15a-Vereinbarung über die Mindestsicherung zu unterzeichnen", so Salzburgs rote Sozialreferentin Erika Scharer nach der Konferenz.
Termin und Inhalt fix
Das Sozialministerium wird eine
entsprechende Regierungsvorlage ausarbeiten und unverzüglich an die Länder
übermitteln, kündigte Hundstorfer an. Scharer sprach von einem "Meilenstein
im Diskussionsprozess". Es gebe sowohl über den Termin als auch über
den Inhalt Einigkeit.
12 mal pro Jahr 744,-
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung
wird zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt werden. Die Bezieher werden stärker in
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingebunden, sind außerdem
krankenversichert und erhalten künftig eine e-Card. Die Mindestsicherung
kann künftig auch über das Arbeitsmarktservice beantragt werden, was zu
einer Entstigmatisierung führt.
Harmonisierung erwünscht
Mit Hilfe der bedarfsorientierten
Mindestsicherung wird die offene Sozialhilfe der Länder harmonisiert.
Alleinstehende Bezieher erhalten künftig 744 Euro, der darin enthaltene
Zuschuss für das Wohnen beträgt 168 Euro, sagte Sozialminister Hundstorfer.
Salzburg will auf Grund der hohen Wohnkosten einen höheren Zuschuss für das
Wohnen leisten, sagte Scharer. Schon jetzt betrage diese Unterstützung in
der Stadt Salzburg 380 Euro.
Insgesamt werden derzeit in Österreich rund 450 Mio. Euro von den Ländern für die offene Sozialhilfe aufgewendet. In Hinkunft zahlt der Bund noch 130 Mio. Euro dazu.