Endlich

Mindestsicherung unter Dach und Fach

02.03.2010

Nach jahrelangem Hin und Her hat die Regierungsklausur am Dienstag endlich die Einigung gebracht.

Zur Vollversion des Artikels
© sxc
Zur Vollversion des Artikels

Die Mindestsicherung dürfte nun wirklich endgültig auf Schiene sein. Das Inkrafttreten ist unverändert mit September vorgesehen, allerdings sind bis dahin neben dem Nationalrat auch noch die Länder gefordert, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Die zuletzt aufgetretenen Differenzen zwischen Sozial- und Finanzministerium bezüglich der Finanzierung der Leistung sind jedenfalls beseitigt. Die Mindestsicherung wird 744 Euro betragen, zwölf Mal pro Jahr ausgeschüttet.

Magere Kost
Der Satz für Paare liegt bei 1.108 Euro. Im gleichen Haushalt lebende Kinder erhalten mindestens 134 Euro. Damit sollen sozial Bedürftige die Kosten für "Lebensunterhalt" (also u.a. Nahrung, Bekleidung, Heizung, Strom, Hausrat sowie "angemessene soziale und kulturelle Teilhabe") und "Wohnbedarf" (Miete, Betriebskosten) abdecken. Für letzteres sind aber noch freiwillige Zuzahlungen der Länder vorgesehen.

Kein Regress bei Angehörigen
Der in einigen Bundesländern übliche Rückgriff auf das Vermögen von Familienangehörigen wird bei der Mindestsicherung gekippt. Diesen Regress gibt es nur noch bei Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Eigenes Vermögen (auch Erbschaften) muss allerdings bis zu einem Freibetrag von rund 3.700 Euro verwertet werden, bevor die Sozialhilfe bezogen werden kann. Behalten dürfen die Bezieher u.a. ihre Wohnung, ein berufsbedingt benötigtes Auto und ihren Hausrat.

Richtig krankenversichert mit e-card
Ein wesentlicher Vorteil der Mindestsicherung ist, dass die Bezieher künftig krankenversichert sind und eine E-Card erhalten. Bisher waren sie auf die "Krankenhilfe" im Rahmen der Sozialhilfe angewiesen, nun können sie auf die deutlich unkomplizierter verfügbaren Leistungen der jeweiligen Gebietskrankenkasse zurückgreifen.

Anträge auf Mindestsicherung können beim Arbeitsmarktservice eingebracht werden oder auf Landesebene "bei allen Stellen, die dafür geeignet erscheinen". Außerdem nimmt das AMS die Bezieher der Mindestsicherung in seine Jobvermittlung.

Österreicher, anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürger
Von der Neuregelung profitieren sollen Schätzungen zufolge zumindest 270.000 Menschen. Anspruch auf die Mindestsicherung haben alle Personen, die Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung nicht aus Eigenem finanzieren können und "die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind". Dazu zählen neben Österreichern auch anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürger.

Finanziert wird die Mindestsicherung großteils vom Bund, der bis zu 140 Millionen beisteuert. Die Länder bringen bis zu 50 Millionen auf.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel