Auf 70 Euro

Mindeststrafe für Raser verdreifacht

12.02.2009

Autofahrerklubs und Experten fordern es schon länger – jetzt wird endlich ein Strafenpaket umgesetzt, das Verkehrssünder ganz schön teuer kommt.

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Donnerstag Vormittag präsentiert SP-Verkehrsministerin Doris Bures ihr neues Verkehrssicherheitspaket. ÖSTERREICH hat bereits vorab drei Details, die auf Autofahrer zukommen:

  • Raser zahlen
    So soll bei der Strafhöhe für Raser bundeseinheitlich eine neue Mindeststrafhöhe festgelegt werden. Bis dato riskierten Temposünder, die mehr als 30 km/h zu schnell unterwegs waren, bei Anonymverfügungen mindestens 21 Euro. Künftig wird es drei Mal so teuer: Wer zu heftig aufs Gas steigt, muss für die Überschreitung mindestens 70 Euro berappen. Den Ländern bleibt es nach wie vor vorbehalten, noch höhere Strafen zu kassieren.
  • Promille-Sünder
    Auch Alko-Lenker sollen künftig noch tiefer in die Tasche greifen. Derzeit liegt die Mindeststrafe für Promille-Sünder bei 581 Euro – ein Betrag, der sich seit Mai 1986 nicht geändert hat. Damals waren es genau 8.000 Schilling.

Laut Ministerium geht die neue Höhe des Bußgeldes weit über die Indexanpassung hinaus. Auch die Mindestdauer des Führerscheinentzugs ab 0,8 Promille dürfte erhöht werden. Und Nachschulungen können nicht erst bei 1,2 Promille, sondern ab 0,8 Promille fällig werden. Von den Autofahrerklubs gewünscht und von der Ministerin möglicherweise umgesetzt, wird auch ein Verkehrscoaching für 0,5-Promille-Fahrer – sprich: eine Nachschulung light im Ausmaß von ein oder zwei Nachmittagen.

Unfälle
Verkehrsministerin Doris Bures sagt zu ÖSTERREICH: „Zu hohe Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer sind die häufigsten Ursachen für schwere Unfälle. Es ist unsere Pflicht alles zu tun, um menschliches Leid zu verhindern.“

Minuspunkte
Zu diesem Zweck soll auch das 2005 eingeführte Vormerksystem novelliert werden. Über einen Punkt hat ÖSTERREICH bereits vorab berichtet: verpflichtende Kindersitz-Kurse für jene Lenker, die wegen mangelnder Kindersicherung aufgehalten werden und dafür einen Minuspunkt bekommen.

Hintergrund: Bei der Evaluierung des Punkteführerscheins wurde offenbar, dass das zweithäufigste Delikt wegen eine Vormerkung bei schlechter oder keiner Kindersicherung im Auto war. Seit Juli 2005 wurden insgesamt 81.724 Vormerkungspunkte ausgeteilt. 26.067 davon waren wegen Alkohol, 24.412 wegen mangelnder Kindersicherung.

  • Kindersitz-Kurse
    Bis heute ist es so, dass man (auch bei einer Verletzung der Kindersicherungspflicht) beim zweiten Mal zu einer allgemeinen Verkehrssicherheitsschulung muss. Künftig soll es spezielle Kurse für Erwachsene geben, in denen sie lernen, wie man die jüngsten Verkehrsteilnehmer im Auto vor Gefahren schützt: Sei es durch einen richtig montierten Kindersitz oder Anschnallpflicht im Fahrzeugfonds von älteren Kindern.

Aus Insider-Quellen war zu erfahren, dass diese Kindersitz-Kurse etwa zwei bis drei Stunden dauern und bis zu 300 Euro kosten könnten. Ministerin Bures: „Die Seminare sollen helfen, dass auch die kleinsten Passagiere die größtmögliche Sicherheit erhalten.“

Drängler
Geändert werden muss auch das Gesetz zur Abstandmessung. Wie berichtet, kam es beim videogestützten Verkehrsüberwachungssystem zu einer Panne. Ein deutscher kippte durch seinen Einspruch die Anti-Drängler-Maßnahme. Bis 1. April will Bures eine Novelle erlassen, damit das Ganze wieder auf ordentlichem rechtlichen Boden steht.

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