Auch Burkini erlaubt

Ministerin: Kopftuch im Turnen erlaubt

20.06.2016

Klarstellung: Muslimische Mädchen müssen auch am Sportunterricht teilnehmen.

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© APA/ Neubauer
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Mädchen können sich nicht aus religiösen Gründen vom Turnunterricht abmelden. Dies stellte die neue Unterrichtsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) in einer Anfragebeantwortung an die FPÖ klar.

Keine Kämme. Gründe für die Abmeldung gebe es schon deshalb nicht, weil Mädchen beim Turnen ja auch Kopftücher tragen könnten – das Tragen von Kopftüchern sei von der Menschenrechtskonvention geschützt. Die Tücher dürften allerdings „nicht durch Kämme und Haarnadeln so befestigt werden, dass eine Verletzungsgefahr besteht“, so die Ministerin.

Auch für den Schwimmunterricht gebe es keine Ausrede: „Für Schülerinnen, die aus religiösen Gründen keinen üblichen Badeanzug verwenden wollen, ist das Tragen eines Ganzkörperanzuges mit Überkleid (Burkini) möglich.“(gü)

 

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