Skandalös: Still und leise wurde 2009 Gesetz geändert.
Was dem früheren Verkehrsminister Hubert Gorbach im laufenden Untersuchungsausschuss vorgeworfen wird - nämlich der Erlass einer an sich rechtskonformen Verordnung gegen Bezahlung - wurde 2009 de facto straffrei gestellt. Darauf weisen der Strafrechtsexperte Helmut Fuchs und der Politikwissenschafter Hubert Sickinger hin. Fuchs spricht von einer "völlig unverständlichen Entkriminalisierung".
Zur Erinnerung: Gorbach wird vorgeworfen, 2006 eine für die Telekom günstige Universaldienstverordnung erlassen und dafür später Geld erhalten zu haben. Gorbach bestreitet die Vorwürfe, auch das BZÖ weist jeden Zusammenhang zwischen der Verordnung und den Telekomgeldern zurück. Für Gorbach gilt die Unschuldsvermutung.
Im Jahr 2006 hätte die Geschenkannahme im Zusammenhang mit einer an sich rechtskonformen Amtshandlung für einen Minister durchaus gefährlich werden können. Das Strafrecht bedrohte die "Geschenkannahme durch Beamte" nämlich (abhängig von der Höhe der Zuwendung) mit bis zu drei Jahren Haft.
"Anfüttern" erlaubt
Von der großen Koalition wurde diese Strafbestimmung wenig später allerdings (von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt) in einem wesentlichen Punkt entschärft - und zwar im Herbst 2009, gemeinsam mit der Entkriminalisierung des sogenannten "Anfütterns".
Für öffentliche "Amtsträger" (also etwa Beamte und Regierungsmitglieder) ist die Geschenkannahme im Zusammenhang mit einer an sich rechtskonformen ("pflichtgemäßen") Amtshandlung seither nur noch dann strafbar, wenn auch das Dienstrecht eine Vorteilsannahme untersagt. Dies kann zwar für Beamte zutreffen, nicht jedoch für Politiker - denn ein Dienstrecht für Politiker existiert schlicht nicht.
"Das ist eine dieser völlig unverständlichen Entkriminalisierungen", kritisiert Fuchs. Auf Regierungsmitglieder könne diese Strafbestimmung mangels Dienstrecht nämlich nicht mehr angewandt werden.
Ähnlich der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger, der die Gesetzesänderung 2009 seit Jahren scharf kritisiert: "Da fragt man sich wirklich: Was hat den Gesetzgeber da geritten? War das Absicht, oder haben sie nur nicht bedacht, wie weit sie die Entkriminalisierung da treiben?" Sickinger erinnert auch daran, dass die Entschärfungen des Jahres 2009 auch im Justizministerium selbst nicht unumstritten waren. So kritisierte der frühere Sektionschef Wolfgang Bogensberger die Novelle als "Korruptionsstrafrechtsaufweichungsgesetz".