Verfahren gestoppt

Ministerklage gegen Dörfler möglich

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Strafrechtler Frank Höpfel meint, damit könnte die Regierung oder das Parlament für Klarheit in der Causa sorgen.

Der Bund hätte in der Ortstafel-Causa die Möglichkeit einer Ministeranklage gegen den Kärntner BZÖ-Landeshauptmann Gerhard Dörfler. Darauf macht der Strafrechtler Frank Höpfel aufmerksam. Die Regierung könnte einen Anklage beim Verfassungsgerichtshof erheben, bzw. der Nationalrat eine solche beschließen.

Präzedenzfall Haslauer
Eine derartige Anklage gegen einen Landeshauptmann durch die Regierung hat es bereits einmal gegeben - Mitte der 80er Jahre gegen den Salzburger ÖVP-Landeshauptmann Wilfried Haslauer. Er hatte am 8. Dezember 1984 entgegen einer Weisung des Sozialministers die Geschäfte offen gehalten. Der VfGH verurteilte sein Vorgehen damals und stellte fest, dass eine Rechtsverletzung vorliege - weitere Konsequenzen gab es aber nicht.

Zur Klärung der Vorsatzfrage
Wenn der Mangel an Vorsatz, der sogenannten Wissentlichkeit als Hindernis angesehen wird (wie in dem gegen Dörfler eingestellten Verfahren), dann könnte man das Ganze mittels Ministeranklage klären, so Höpfel. Nach Meinung des Experten würde diese auch dem politischen Charakter der Angelegenheit entsprechen und wäre damit eine "saubere Vorgehensweise".

Mayer widerspricht Bandion
Der Verfassungsexperte Heinz Mayer teilt die Auffassung von ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner in Sachen Vorsatz nicht. Das Kernargument von Bandion-Ortner: Der Verfassungsgerichtshof habe mehrmals ausgesprochen, dass es kein subjektives Recht des Einzelnen bzw. einer Gruppe von Minderheitenangehörigen auf Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln gibt. Und, wo keine Schädigung eines Rechts möglich ist, dort ist auch kein Schädigungsvorsatz möglich.

"Hat damit nichts zu tun"
Für Mayer ist die Begründung, dass keine Schädigungsabsicht vorlag, nicht nachvollziehbar: "Richtig ist zunächst, dass es kein subjektives Recht der Volksgruppen auf Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln gibt. Das hat aber mit der Frage, ob jemand Amtsmissbrauch begeht, weil er sie rechtswidriger Weise nicht aufstellt, nichts zu tun."

Objektive Rechtsverletzung
"Amtsmissbrauch setzt nicht voraus, dass irgendjemand in seinen subjektiven Rechten geschädigt wird. Sondern es genügt an sich objektive Rechtsverletzung. So ist zum Beispiel ein Betriebsprüfer oder ein Verwaltungsbeamter wegen Amtsmissbrauchs zu verurteilen, wenn er einen Steuerpflichtigen Vorteile gewährt, oder wenn er Verwaltungsstrafsachen verjähren lässt. Und es wurden eine Reihe von Bürgermeistern verurteilt, die gegen Schwarzbauten nicht vorgegangen sind. Und bekanntlich hat ja niemand ein Recht darauf, dass er bestraft wird oder dass er viel Steuer zahlen muss."

"Wenn man will, kommt nichts heraus"
Der Staat habe ein Recht darauf, dass seine Gesetze eingehalten werden, betont der Verfassungsjurist und nennt als Beispiele die Steuergesetze oder das Verwaltungsstrafrecht. Für eine gesetzliche Klarstellung sieht Mayer keine Notwendigkeit. Die Rechtslage sei ausreichend genau und durch Rechtsprechung und Lehre klargestellt. "Wenn man will, kann man auch die eindeutigste Rechtslage so interpretieren, dass nichts herauskommt."

Gegen politische Lösung
Anders als Justizministerin Bandion-Ortner glaubt Mayer nicht, dass zur Durchsetzung der Ortstafelfrage eine Verordnung des Bundesregierung notwendig ist. Der Staatsvertrag sei unmittelbar von den Behörden zu vollziehen. Es wäre zwar besser, wenn man politische Konflikte ohne Strafrecht lösen könnte. "In manchen Fällen ist aber das Strafrecht als ultima ratio notwendig", sagt Mayer. Eine Verordnung würde die Situation außerdem überhaupt nicht ändern. Das Problem sei eben, dass man keine zweisprachigen Ortstafeln will.

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