Die Generalunternehmerhaftung soll Scheinfirmen und Sozialbetrug einen Riegel vorschieben.
Die Regierung hat die Auftraggeber-Haftung gegen den Sozialbetrug am Bau am Mittwoch abgesegnet. Künftig muss eine Baufirma, die ein Subunternehmen engagiert, als Generalunternehmer entweder voll haften oder 20 Prozent der Auftragssumme sofort an die Gebietskrankenkasse abliefern. Außer die Krankenkasse erteilt dem Subunternehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Geht eine Subfirma in Konkurs, fällt die Kasse dadurch nicht mehr komplett um die Beiträge um.
Sozialbetrug auf der Baustelle
In der Baubranche ist es nämlich
üblich, Aufträge teilweise an andere Unternehmen weiterzugeben. Darunter
befinden sich immer wieder Firmen, die die Arbeitnehmer zwar bei der
Sozialversicherung anmelden, aber nie Beiträge oder Steuern bezahlen. Werden
diese Subunternehmen dann etwa von der Kasse in den Konkurs "geschickt",
ist das Bauvorhaben entweder schon abgeschlossen oder von einer neuen
Scheinfirma übernommen.
Verbreitete Praxis
Der Kreditschutzverband hat errechnet, dass
2005 zehn Prozent aller Insolvenzen auf solchen Betrügereien beruhten. Durch
diese Praxis sind den Gebietskrankenkassen jährlich Millionen Euro an
Sozialversicherungsbeiträgen entgangen.
Der Gesetzgeber kopiert damit das 2003 eingeführte Reverse-Charge-System am Bau: Seit die Auftraggeber die gesamte Umsatzsteuer abführen müssen, gibt es keinen Vorsteuerbetrug mehr. Dem Fiskus brachte die Regelung jährliche Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer von bis zu 350 Mio. Euro.