Gesetz nicht durchgewunken

Ministerrat boykottiert Wiener Tierhaltegesetz

23.01.2019

Vizekanzler HC Strache sorgte heute beim Ministerrat für eine Überraschung. 

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© APA/ROLAND SCHLAGER
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Wien. Eigentlich werden im Ministerrat Landesgesetze einfach nur durchgewunken. Aber beim Wiener Hundegesetz machten die Regierungspolitiker heute eine Ausnahme. Das Gesetz wurde aus der Tagesordnung gestrichen. Dieser Aufschub hat lediglich symbolischen Charakter, da diese Regelung trotzdem in Kraft treten wird. Aber vor allem Vizekanzler HC Strache wollte die Gelegenheit nutzen, um die Neuerung zu kritisieren - er spricht von einem "Tiertötungsgesetz". 

Strache appelliert an die rot-grüne Stadtregierung das Gesetz noch einmal zu überarbeiten, das unter anderem eine generelle Maulkorbflicht für Listenhunde vorsieht. Das sei laut Vizekanzler eine Scheinlösung. Hier würden "bestimmte Hunderassen automatisch zu "Bestien" hochstilisiert", während "die wahren Probleme" einfach negiert würden, so Strache.

 

Strengere Regeln für Wiener Hundehalter

Die Neuerungen betreffen in erster Linie Listenhunde. Deren Besitzer müssen ihrem Vierbeiner künftig Beißkorb und Leine anlegen. Ausnahmen gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die verpflichtende Absolvierung eines Hundeführscheins bleibt aufrecht, die Prüfungen werden aber strenger. Eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille wird ebenfalls eingeführt.
 
Änderungen kommen aber auch auf Besitzer "normaler" Hunde zu. Sie müssen künftig einen Sachkundenachweis vorlegen - also einen Kurs absolvieren, in dem grundlegendes Wissen über Umgang und Haltung von Hunden vermittelt wird. Das Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten, der Stichtag für den Sachkundenachweis wurde mit 1. Juli festgelegt.
 
Beschlossen wurde die Novelle heute mit den Stimmen von SPÖ, Grünen und ÖVP. Das hätte eigentlich schon im Zuge der Landtagssitzung am vergangenen Donnerstag passieren sollen. FPÖ und NEOS hatten sich allerdings quergelegt und verhindert, dass die erforderliche zweite Lesung des Gesetzes gleich im Anschluss an die erste Lesung durchgeführt wird. Denn dafür braucht es die Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten - die allein durch die Ablehnung der FPÖ nicht mehr gegeben war. Deshalb musste für den heutigen Donnerstag eine kurze Landtagssitzung anberaumt werden, die lediglich die zweite Lesung des Tierhaltegesetzes zum Inhalt hatte und somit nach lediglich einer Minute wieder vorbei war.
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