Der Ministerrat wird am heutigen Dienstag eine Verschärfung der Fußfessel-Regelungen für Sexualstraftäter beschließen. Künftig soll sich so kein schwerer Sexualstraftäter das Gefängnis ersparen können. Mit der Verschärfung stärke man die Opferrechte, betonte Justizministerin Beatrix Karl (V) vor der Regierungssitzung.
Die Ministerin hält ihr Maßnahmenpaket naturgemäß für sinnvoll: Enthalten ist darin etwa, dass ein Täter frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfessel ansuchen kann. Karl hob auch die Auflagen hervor, wie etwa einen Therapiebesuche. Außerdem soll künftig bei Sexualstraftätern eine GPS-Fußfessel eingesetzt werden, mit der man gewisse Orte für den Täter auch sperren könne.
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