Hypo-Ausschuss
Mit geschwärzten Akten in den 2. Tag
14.04.2015
Hypo Ausschuss: Neue Aufregung um geschwärzte Akten.
Auch der zweite Tag des Hypo-U-Ausschusses hat mit oppositionellem Ärger über eine geortete Geheimniskrämerei begonnen - sowohl bezogen auf Zeugenennungen als auch bei den Kategorisierungen von Akten, die noch dazu geschwärzt daherkommen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat indes Kritik an ihrer Aktenklassifizierung ("eingeschränkt", "vertraulich") zurückgewiesen.
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"Vertuschungsausschuss"
Die Abgeordneten Robert Lugar vom Team Stronach und Rainer Hable von den NEOS präsentierten den Journalisten vor Sitzungsbeginn am Dienstag einen Haufen Akten von FMA und Fimbag, die nach den neuen Geheimhaltungsbestimmungen als "eingeschränkt" klassifiziert sind, aber trotzdem geschwärzt wurden. Mit der Informationsordnung, die vier Geheimhaltungsstufen vorsieht, sollten Schwärzungen aber eigentlich der Vergangenheit angehören.
Die FMA und viele andere Behörden wollten das Parlament "verschaukeln", tobte Lugar. Wenn das so weitergehe, müsse man die Zeugenbefragungen einstellen, beziehungsweise könne man den U-Ausschuss gleich ganz absagen. "Man versucht, systematisch die Untersuchung zu verhindern." Das sieht auch Hable so: "Der Vertuschungsausschuss geht in die zweite Runde." Man wolle nun den Druck auf SPÖ und ÖVP hochhalten und brauche dafür auch die Medien, denn "so können wir nicht arbeiten und so können die Medien nicht berichten".
Es könne sich nur um einen "Irrtum" handeln, meinte der Grüne U-Ausschuss-Frontmann Werner Kogler zynisch. Sein FPÖ-Kollege Elmar Podgorschek erklärte, das Finanzministerium habe fast nur geschwärzte Unterlagen geschickt - etwa das Dekret über die Abberufung der heutigen Zeugin Monika Hutter als stellvertretende Staatskommissärin. So werde der Ausschuss seine Verpflichtung nicht erfüllen können, die Akten müssten retour, auch wenn das eine Verzögerung bedeute.
Kein Verständnis für Schwärzung
Die Regierungsparteien wollen sich freilich nicht als Vertuscher hinstellen lassen - im Gegenteil betonte ÖVP-Fraktionsführerin Gabriele Tamandl vor der Sitzung, dass sie kein Verständnis für die Schwärzungen hat: "Darüber muss man reden." Abgesehen davon hoffe sie aber, dass sich der Ausschuss heute nicht wieder stundenlang mit der Geschäftsordnung beschäftige, denn in der Öffentlichkeit gebe man derzeit ein "verheerendes Bild" ab.
Schwärzungen seien "rechtlich unzulässig", unterstrich auch SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer. Man werde die Sache bewerten, der Ausschuss habe auch Möglichkeiten, sich zu wehren. Ihm selbst sei erst eine Schwärzung untergekommen und für die habe er ein "gewisses Verständnis".
Schon die pauschale Klassifizierung von Akten etwa seitens der FMA hatten die Abgeordneten als Problem gesehen. Um die heutige Zeugin öffentlich befragen zu können, kündigte Kogler deshalb einen entsprechenden Antrag an, denn Akten der Stufe 1 ("eingeschränkt") können per Mehrheitsbeschluss medienöffentlich behandelt werden. Um gegen die Klassifizierung an sich vorzugehen, stellte Kogler in Aussicht, "über die Präsidiale entsprechende Schritte einzuleiten und eine Klassifizierung nach unten vorzunehmen".
FMA rechtfertoigt sich per Aussendung
Die FMA verteidigte ihre Einstufungen indes in einer Aussendung. Man habe sich ans Informationsgrundgesetz gehalten. Auch europarechtliche Bestimmungen bankenaufsichtsrechtlicher Art seien aber bei der Übermittlung zu berücksichtigen. Die Akten seien daher vor Übermittlung an den U-Ausschuss der Klassifizierungsstufe 1 ("eingeschränkt") zuzuordnen.
Weiter Thema ist auch die Nennung der Zeugennamen - Kogler und Hable wollen hier weiter aktiv bleiben. Krainer betonte, die Juristen müssten eine Lösung finden, damit die Journalisten die Informationen bekommen, die sie brauchen.