Wiener Terrorprozess
Mohamed ist sehr wohl verhandlungsunfähig
09.02.2009
Laut Internist ist der Hauptangeklagte im Terror-Prozess in gutem Zustand - Der Arzt glaubt ihm den behaupteten Hungerstreik gar nicht.
Am Wiener Straflandesgericht ist am Dienstag der Prozess gegen Mohamed Mahmoud und Mona Salem fortgesetzt worden. Laut Anklage soll sich das Paar in einer Terrorvereinigung - nämlich der al-Qaida - betätigt haben. Zu Beginn der Verhandlung eklärte der 23-Jährige allerdings, er fühle sich in Folge seines Hungerstreiks nicht verhandlungsfähig. Das führte zu einer längeren Verhandlungspause.
"Ich bin sehr geschwächt"
"Ich kann nicht
verhandeln, weil ich schwach bin", deponierte der Angeklagte, der nach
eigenen Angaben seit 19. Dezember in seiner Zelle im Landesgerichtlichen
Gefangenenhaus keine feste Nahrung mehr zu sich genommen hat. Er will damit
auf Behinderungen seitens der Sicherheitsbehörden und des Gerichts
aufmerksam machen, die es ihm nach seiner Darstellung unmöglich machen,
seine Schuldlosigkeit zu beweisen.
Internist widerspricht
Kurz nach Mittag hatte der herbeigerufene
Internist Mohamed untersucht, mit dem Ergebnis, der Patient befinde sich in
gutem Allgemein- und Ernährungszustand. Der Terror-Verdächtige sei auf jeden
Fall verhandlungsfähig, so der Arzt. Damit ist der Fortgang des Verfahrens
vorerst gesichert.
Nur eine Schlankheitskur
Der Internist konnte keine organischen
Beschwerden feststellen: Puls und Lungenfunktion seien stabil, die
Sauerstoffsättigung betrage 98 Prozent, so der Experte. Er bezweifelte
sogar, dass Mohamed im Gefängnis gar keine Nahrung zu sich genommen hat: "Wenn
man zwei Wochen überhaupt nichts isst, nimmt man mehr ab." Der
nunmehrige Gewichtsverlust entspreche eher einer therapeutischen
Gewichtsabnahme in einem Rehab-Zentrum.
"Kontrolliert abgenommen"
Davor hatte schon Helene
Pigl, die Leiterin der Justizanstalt Josefstadt, die Verhandlungsunfähigkeit
bezweifelt. Mohamed sei vor dem heutigen Termin vom Anstaltsarzt begutachtet
worden. "Er hat festgestellt, dass er in Ordnung ist", so Pigl.
Sie widersprach dem Angeklagten auch in seiner Behauptung, seit 19. Dezember
keine feste Nahrung zu sich genommen zu haben: "Gewisse Dinge isst er
ja. Obst, Gemüse. Er hat noch 90 Kilo. Er hat kontrolliert abgenommen."
Aus derzeitiger Sicht sind die Urteile noch für den 20. Februar geplant.