Laut 'Standard' haben die Gebetshäuser den Betrieb wieder aufgenommen.
Verwirrung herrschte Mittwochnachmittag über die etwaige Wiedereröffnung der geschlossenen Moscheen. Laut einem Bericht des Online-"Standard" haben die früher von der Arabischen Kultusgemeinde betriebenen Gebetshäuser den Betrieb wieder aufgenommen, dies dementierte jedoch die Islamische Glaubensgemeinschaft. Ihr liegen keine Ansuchen dazu vor, erklärte Präsident Ibrahim Olgun gegenüber der APA.
Das Kultusamt war für keine Stellungnahme erreichbar.
Beschwerde ausgearbeitet
Die Bundesregierung hatte Anfang Juni die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde mit sechs Moscheen bekannt gegeben. Als Grund hierfür wurden unter anderem salafistische Äußerungen von Vertretern einer der Moscheeneinrichtung genannt.
Am Mittwoch erklärte Zikri Gabal, Vorsitzender der Arabischen Kultusgemeinde, dazu im "Standard", dass sein Anwalt eine Beschwerde ausgearbeitet hat: "Wir schließen unsere Moschee nur, wenn der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid bestätigt." Selbst wenn die Kultusgemeinde aufgelöst bliebe, können die Gebetshäuser als Moscheegemeinden angemeldet werden. Hierfür brauche es nur die Zustimmung der IGGÖ.
IGGÖ liegen keine Ansuchen vor
Dies ist an sich korrekt, allerdings sind der IGGÖ keine derartigen Ansuchen bekannt. Präsident Olgun kann diese Informationen daher nicht nachvollziehen: "Bis heute sind bei uns keine Anträge dieser sechs Moscheen eingelangt." Sollten Anträge an die IGGÖ übermittelt werden, werden sie überprüft, erklärte Olgun.
Derzeit werden alle von der Schließung betroffenen Moscheen von der IGGÖ geprüft. Wie sich herausgestellt hat, handelt es sich nicht bei allen um eine richtige Moschee. So sei an einer Adresse etwa ein Kaffeehaus vorgefunden worden, an einer anderen ein Blumenladen. "Das ist das erste Ergebnis der Ermittlungen. Klar ist, wenn eine Moschee oder ein Imam radikale Inhalte verbreiten, hat das keinen Platz bei uns." Sollte die Wiedereröffnung nicht von der IGGÖ zugesagt und an das Kultusamt weitergeleitet werden, könne nicht wiedereröffnet werden. Dies wäre "gesetzlich nicht in Ordnung".
Formale Punkte
Gefragt nach den Bescheiden des Kultusamts, die bei der IGGÖ eingelangt sind, erklärte Olgun, dass das Schreiben bezüglich der Arabischen Kultusgemeinde die Auflösung vorsieht. Darin angeführt seien vor allem formale Punkte. Ein inhaltlicher Kritikpunkt werde an der As-Sunnah-Moschee in Wien-Mariahilf geübt - der dortige Imam soll radikal gepredigt haben, so Olgun. Die IGGÖ habe daraufhin beim Kultusamt um weitere Information gebeten.
Imame und Moscheen seien verpflichtete, die österreichischen Gesetze einzuhalten, so Olgun, angesprochen auf die Auslandsfinanzierung von Imamen. ATIB - Olgun selbst zählt zu dieser Fraktion - beschäftige in Österreich über 60 Imame und bemühe sich, dass diese im Inland finanziert werden: "Ich denke, dass sie das baldigst umsetzen." Er bittet jedoch, dass man den großen Vereinen etwas mehr Zeit einräumt.