Bei höherer Auslastung der Intensivstationen.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein kündigt weitere Verschärfungen an, sollte die Auslastung der Intensivbetten über jene 20 Prozent hinausgehen, bis zu der von Bund und Ländern Maßnahmen beschlossen wurden: "Bei 25 Prozent Auslastung auf den Intensivstationen wird es weitere Maßnahmen geben müssen", sagt er in der "Kleinen Zeitung". Nicht ausgeschlossen ist für ihn etwa, dass dann auch in der normalen Gastronomie ein Impf- oder Genesenen-Nachweis erforderlich wird.
Derzeit ist diese 2G-Regel nur für Großevents ohne zugewiesene Sitzplätze sowie für die Nachgastronomie vorgesehen, sobald die Intensivstationen zu 15 Prozent gefüllt sind. Ab 20 Prozent wird in den 3G-Bereichen - also etwa auch in Gasthäusern - nur noch ein PCR-Test neben einer Impfung oder Genesung anerkannt.