Nach "Kuh-Urteil" mit hohem Schadenersatz für Tiroler Bauern legt Regierung Plan vor.
Ein von der türkis-blauen Regierung am Montag vorgelegtes Maßnahmenpaket soll nun klären, was auf Almen und Weiden erlaubt und verboten ist. Anlass war das sogenannte nicht rechtskräftige „Kuh-Urteil“, das einen Tiroler Bauern wegen einer tödlichen Viehattacke zur Zahlung von 500.000 Euro verurteilt hatte.
Nun soll ein neues Tierhaltegesetz kommen, das auch die Besucher der Alm in die Pflicht nimmt. Bisher war es am Bauern, im Schadensfall zu beweisen, dass er seine Tiere vorschriftsgemäß verwahrt hatte. In der geplanten Novelle wird auch an die Eigenverantwortung der Wanderer appelliert.
Es soll ein Verhaltenskodex für Touristen ausgearbeitet werden, erklärte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), aber auch ein Ratgeber für Bauern zu Vorkehrungen für vergleichbare Fälle.