Handelsverband: Wäre 'administrativer Supergau'
Nach SPÖ-Forderung: Streit um Maskenpause
10.08.2020
Österreich sei 'mit dem bestehenden Regelwerk bereits Komplexitätskaiser innerhalb der Europäischen Union'.
Wien. Gesetzliche oder kollektivvertragliche Regelungen über bezahlte Maskenpausen wären aus Sicht des Handels ein "administrativer Supergau für die krisengebeutelten Händler", teilte der Handelsverband am Montag mit. Österreich sei "mit dem bestehenden Regelwerk bereits Komplexitätskaiser innerhalb der Europäischen Union", betonte die Arbeitgeberseite und lehnte weitere Vorgaben ab.
Betriebsvereinbarungen, in denen auch das Tragen von Masken geregelt sei, würden im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin bereits je nach individuellem Erfordernis gelebt. Der Handelsverband verwies auch auf zahlreiche mitarbeiterfreundliche Sicherheitsvorkehrungen, welche die Belastung durch MNS-Masken abmilderten - so etwa Plexiglas-Schutzwände im Kassenbereich, wodurch die Beschäftigten in diesem Bereich gar keine Masken bräuchten. Ebenfalls zum Einsatz kämen Plexiglas-Visiere oder Kinnschutz.
Die individuelle Belastung im Handel sei je nach Warengruppe und Tätigkeit sehr unterschiedlich ausgeprägt. "Daher braucht es keine weitere Regelung mit der Gießkanne." Eine gewisse Eigenverantwortung aller Beteiligten - Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Kunden - müsse einfach zumutbar sein.
SPÖ kündigte entsprechende Initiative im Parlament an
Die GPA hatte vor zwei Wochen die Forderung nach einer Maskenpause für Arbeitnehmer im Handel aufgestellt. Die SPÖ erklärte dann am vergangenen Sonntag ihre Unterstützung für dieses Anliegen und kündigte eine entsprechende Initiative im Parlament an. Konkret soll den Beschäftigten nach einer Tragedauer von zwei Stunden eines Mund-Nasen-Schutzes eine verpflichtende und bezahlte Pause von 15 Minuten zur Verfügung stehen. Am Montag untermauerte die SPÖ ihre Forderung in einer Aussendung und präzisierte, die Maskenpause solle überall gelten, "wo Kundenkontakt besteht und Masken getragen werden müssen".
Neben dem Handelsverband hatte zuvor auch schon die Wirtschaftskammer (WKÖ) abgewinkt. Verärgert reagierte die Gewerkschaft: "Nachdem die WKÖ aktuell eine ablehnende Haltung zu einer verpflichtenden Maskenpause nach zwei Stunden Arbeit signalisiert hat, ist nun umso mehr die Politik gefragt, eine entsprechende gesetzliche Regelung in die Wege zu leiten", erneuerte die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Barbara Teiber, am Montag ihre Forderung. Es sei enttäuschend, dass bei einer Regelung, die den Angestellten konkrete Erleichterung bringen würde, mit vorgeschobenen Argumenten wie Personalplanung argumentiert werde.
Auffassungsunterschiede über Zuständigkeit in Regierung
In der Frage der Zuständigkeit beim Thema Maskenpause für Arbeitnehmer gibt es in der Bundesregierung Auffassungsunterschiede. Während Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Montag klar das Gesundheitsministerium zuständig sah, hieß es dort auf APA-Anfrage, dass die Sozialpartner sowie das Arbeitsministerium mit der Sache zu befassen seien.
Blümel, der am Rande einer Pressekonferenz von Journalisten zu diesem Thema befragt wurde, spielte den Ball an Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) weiter: "Die Frage ist im Gesundheitsministerium angesiedelt", sagte er. Eine eigene Einschätzung wollte er zu einer von Gewerkschaft und SPÖ geforderten verpflichtenden Maskenpause (von 15 Minuten nach zwei Stunden Arbeit) nicht abgeben.
Im Sozialministerium wiederum wollte man diesen Ball nicht aufnehmen. Die Frage der Pause für Arbeitnehmer im Handel und Tourismus sei eine Frage einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sagte eine Sprecherin. Damit seien die Sozialpartner plus das Arbeitsministerium (von ÖVP-Ministerin Christine Aschbacher) zuständig.