Transparenz-Paket
Nackt-Scanner für alle Parteien
23.04.2012
Heute Punkt 12 Uhr wollen die Koalitions-Chefs das Transparenz-Paket festzurren.
High Noon im Kanzleramt: Zusammen mit den Koalitionskoordinatoren Josef Ostermayer (SPÖ) und Maria Fekter (ÖVP) sowie den Ministern Rudolf Hundstorfer (SPÖ) und Reinhold Mitterlehner (ÖVP) soll das Transparenzpaket aus der Taufe gehoben werden. Fekter wird etwas zu spät kommen, sie kehrt erst zu Mittag aus London zurück.
Regierung will mit Paket am Freitag neu starten
Schon am Freitag sollen die gläsernen Parteikassen, vulgo „Nackt-Scanner für Parteifinanzen“, der zentrale Punkt des koalitionären Neustarts bei der Regierungsklausur am Wiener Kahlenberg sein. Doch noch sind wichtige Punkte nicht fix: Zwar sind sich beide Parteien einig, dass Parteispenden künftig offengelegt werden sollen – die Summe, ab der das geschehen soll, ist aber noch unklar: Laut ÖSTERREICH-Recherchen soll die Grenze jetzt zwischen 4.000 und 5.000 Euro liegen.
Die SPÖ will die ÖVP mit sanftem Druck dazu zwingen, strafrechtliche Konsequenzen (wie Haftstrafen) für Parteimanager einzuführen, die sich nicht an die neuen Regeln halten. ÖVP-Haltung bisher: Es seien ohnehin Strafzahlungen (bis zur dreifachen Schadenssumme) geplant. Weitgehend geklärt ist die Frage, ob Vorfeldorganisationen der Parteien ebenfalls von den neuen Regeln erfasst sein sollen. SPÖ und ÖVP sind jetzt dafür, auch Firmenbeteiligungen der Parteien werden offengelegt. Noch unklar: Kommt ein Verfassungsgesetz, damit auch die Landesparteien zum Spenden-Strip gezwungen sind? Die SPÖ will das, die ÖVP ist skeptisch.
Parteien-finanzierung. Spenden ab 5.000 € werden offengelegt. Auch Spenden aus dem Ausland müssen veröffentlicht werden, bei Zuwiderhandeln gibt es massive Strafzahlungen.
- Nebenjobs: Sie müssen in Gehaltsbandbreiten genau gemeldet werden, auch unentgeltlichen Nebenjobs sind meldepflichtig. Wird nicht gemeldet, drohen auch hier Strafen.
- Anfütterung: Geschenke an Politiker darf es künftig nur bis zu einer Summe von 100 € geben. Strafandrohung bis zu fünf Jahren Haft. Ausnahme: Theater und Festspielkarten, wenn der Besuch der Veranstaltung etwas mit der politischen Tätigkeit zu tun hat.
- Lobbyisten: Hier wird noch über Ausnahmen für gesetzliche Interessenvertretungen (Kammern) gestritten.