Nächster Skandal um 12-Stunden-Tag: Erster Fall in Tirol
05.11.2018
Hotel- und Gatsrobetrieb am Arlberg schreibt Mitarbeitern im Vertrag 12-Stunden-Tag vor.
Tirol. Nachdem in Salzburg einem Bewerber ein Dienstvertrag mit höchst zweifelhaftem Inhalt in Bezug auf die Mehr- und Überstundenregelung vorgelegt wurde, ist auch in Tirol ein derartiger Vertrag aufgetaucht, berichtet die AK. Damit sorgt ein nächster 12-Stunden-Skandal für Aufregung. Im Vertrag des Hotel- und Gastrobetriebes am Arlberg heißt es: "Der Arbeitnehmer erklärt seine ausdrückliche und freiwillige Bereitschaft, bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes eine Tagesarbeitszeit von bis zu 12 Stunden sowie eine Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden leisten zu wollen."
"Mit so einem Vertag muss ich freiwillig erklären, dass ich freiwillig auf mein Recht auf Freiwilligkeit verzichte, da ich ansonsten meinen Job verliere bzw. gar nicht bekomme. Das ist Zynismus in türkis-blauer Reinkultur", sagt AK-Präsident Zangerl. Für ihn ist klar, dass das Gesetz nicht repariert, sondern neu verhandelt werden muss, auf Augenhöhe mit den Arbeitnehmervertretern.
Zangerl: 12-Stunden-Tag "Husch-Pfusch-Gesetz"
"Es ist, was es ist – ein Husch-Pfusch-Gesetz, an dem man in den nächsten Jahren herumdoktern wird. Und die Leidtragenden sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Wirtschaftshörigkeit der Regierung ausbaden müssen", so Zangerl.
Weitere 12-Stunden-Fälle
Die Arbeiterkammer (AK) hatte bereits vergangene Woche den Fall einer 56-jährigen Hilfsköchin in Wien aufgedeckt, die unter Druck gesetzt und gekündigt worden sein soll. Daraufhin drohte Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache Unternehmern mit Sanktionen, wenn sie sich bei der Umsetzung der neuen Arbeitszeitregeln und der Anwendung des 12-Stunden-Tags nicht an das von der Regierung versprochene Recht auf Freiwilligkeit halten.
Die "Salzburger Nachrichten" berichtete bereits von einem neuen Aufreger-Fall im Aufreger-Thema. Ein großes Hotel aus einer der Wintersportmetropolen im Salzburger Bergland hat einem Bewerber einen Dienstvertrag vorgelegt, in dem es wörtlich heißt: "Der Arbeitnehmer erklärt seine ausdrückliche und freiwillige Bereitschaft, bei Vorliegen erhöhten Arbeitsbedarfs eine Tagesarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden und eine Wochenarbeitszeit bis zu 60 Stunden leisten zu wollen."