Länder werden fertig
Nase vorn bei der Mindestsicherung
11.06.2010
Die Länder können die Grundsicherung mit 1. September einführen, wenn der Bund aufhört, über die Transparenzdatenbank zu debattieren.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, die die Sozialhilfe der Länder ersetzen wird, kommt österreichweit ab 1. September dieses Jahres, wenn es nach den Ländern geht. Jene Bundesländer, die es bis dahin nicht schaffen, werden sie spätestens am 1.1.2011 einführen - und zwar rückwirkend.
"Alle in einem Boot"
"Alle Bundesländer sitzen in einem
Boot"", so SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer beim Sozialreferententreffen
in Kaprun. Weitere Schwerpunkte der Konferenz waren die Pflegevorsorge, die
Transparenzdatenbank sowie die Frage der Spitäler.
Zitzerlweise dabei
In Wien hat das Landesgesetz zur
Mindestsicherung bereits amDonnerstag den zuständigen Ausschuss des
Gemeinderats passiert.
In Oberösterreich, Kärnten und dem Burgenland (mit etwas Verzögerung durch
die Landtagswahlen) tritt die Bedarfsorientierte Mindestsicherung
rückwirkend mit 1. September in Kraft. Tirol legte den Einführungszeitpunkt
noch nicht fest.
Im Bund ist die Mindestsicherung an die Errichtung einer Transparenzdatenbank geknüpft. Damit sollen Doppelgleisigkeiten an Förderungen in Zukunft vermieden werden. Die Datenbank soll neben den Sozialleistungen, Daten von Gruppenbesteuerungen, Stiftungsvermögen sowie die Agrar- und Unternehmensförderungen beinhalten. Bei der Transparenzdatenbank sind aber noch einige Punkte in der Koalition umstritten.