Gruppenpraxen
Nationalrat: Ärzte GmbHs kommen
09.07.2010
Am erhofft sich bessere Öffnungszeiten und regionale Versorgung.
Gruppenpraxen sollen künftig die medizinische Versorgung in Österreich verbessern. Mit diesem Ziel hat der Nationalrat Freitagnachmittag gegen die Stimmen des BZÖ die Einrichtung von Ärzte GmbHs ermöglicht.
Hervorgehoben wurde von den Befürwortern der Novelle, dass durch die nun erleichterten Zusammenschlüsse von Ärzten bessere Öffnungszeiten und eine breitere regionale Versorgung zu erwarten seien, wie etwa der FP-Abgeordnete Andreas Karlsböck betonte. SP-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser meinte, die Gruppenpraxen könnten als Schnittstelle zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten dienen.
Loblied für Ressortchef
Gesundheitsminister Alois Stöger
unterstrich die Stärkung des niedergelassenen Bereichs durch die größte
Strukturreform der letzten Jahrzehnte und dass sichergestellt werde, dass es
ein gleiches Qualitätsregime in den Praxen und Ambulanzen gebe.
VP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger sang dem Ressortchef ein Loblied, zollte ihm für seine Geduld bei der Erarbeitung der Novelle großen Respekt und würdigte, dass der Minister immer die Patienten und nicht die Interessen der Lobbys in den Mittelpunkt stelle: "Der Patient wird ihm dankbar sein." Inhaltlich betonte Rasinger die Notwendigkeit, die Spitäler zu entlasten, was durch die Gruppenpraxen einfach werden sollte.
BZÖ: Verwaltungsaufwand zu hoch
Skepsis äußerten Grünen und
BZÖ, wobei erstere der Novelle letztlich trotzdem zustimmten.
Gesundheitssprecher Kurt Grünewald bemängelte jedoch bürokratische Hürden
wie die komplizierte Bedarfsprüfung für die Gruppen-Praxen, was eine sehr
langsame Ausbreitung von diesen befürchten lasse. Für das BZÖ meinte
Ex-Sozialministerin Ursula Haubner, dass der Verwaltungsaufwand zu hoch sei
und zu stark auf die Interessen der Ambulatorien Rücksicht genommen worden
sei. Außerdem versteht sie nicht, wieso Ärzte andere Ärzte nicht anstellen
dürfen.
Alle Parteien stimmten einem (unverbindlichen) Entschließungsantrag zu, der Unannehmlichkeiten durch vertragslose Zustände verhindern soll. Darin wird der Gesundheitsminister aufgefordert, bis Jahresende dem Parlament eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die Sachleistungsversorgung der Patienten sichergestellt wird.