Die FPÖ stellte sich gegen den Beschluss.
Die "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" wird für Ukrainer geöffnet. Einen entsprechenden Beschluss des Nationalrats fällten am Donnerstag Koalition und NEOS. Damit soll den Vertriebenen eine langfristige Perspektive für einen Verbleib in Österreich geboten werden. Für die SPÖ sind die Zugangsvoraussetzungen zu hoch, die FPÖ hält die Öffnung nicht für notwendig.
Voraussetzung für den Erhalt der Karte ist, dass die Betroffenen innerhalb der vergangenen zwei Jahre zumindest zwölf Monate über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt waren und selbsterhaltungsfähig sind. Damit gibt es eine gewisse Besserstellung gegenüber anderen Gruppen, die 21 Monate Beschäftigung während der abgelaufenen 24 Monate vorweisen müssen.
Für SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch gehen die Voraussetzungen "völlig an der Realität vorbei". Denn man müsse einen Rechtsanspruch auf eine Wohnung vorweisen, Deutschkenntnisse auf Niveau A1 und zu hohe Unterhaltsmittel. So müsse etwa eine Mutter mit zwei Kindern über ein Netto-Einkommen von 1.800 Euro verfügen. Die Regierung forderte er auf, erreichbare Voraussetzungen zu schaffen.
FPÖ: "Ukrainer heim bringen"
Die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch sieht keine Notwendigkeit für den Beschluss, könnten Ukrainer gemäß den geltenden Regelungen ohnehin noch bis kommenden Frühling im Land bleiben. Die FPÖ wolle Friedensgespräche so schnell wie möglich: "Wir wollen Frieden und die Ukrainer heim bringen."
Dass die Gruppe, die profitieren wird können, nicht riesig ist, machte Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) klar. Man geht von maximal knapp 8.000 Personen aus. VP-Mandatarin Kira Grünberg betonte, dass mit der Plus-Karte Ukrainer einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhielten. So bekämen arbeitende Vertriebene eine Bleibeperspektive, unterstrich die Grüne Abgeordnete Barbara Neßler. Keinen Grund, warum man etwas gegen die Vorlage haben könnte, fand NEOS-Mandatar Gerald Loacker.
Neben dem Zugang "zur Rot-Weiß-Rot-Karte plus" neu geregelt wurde auch, dass die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr künftig auch für ukrainische Jugendliche gelten wird.