Reform
Nationalrat beschließt neue Lehrerausbildung
12.06.2013
Jeder angehende Lehrer muss vor seiner Ausbildung ein Aufnahmeverfahren bestehen.
Mehr als vier Jahre nach Beginn der ersten Vorarbeiten wird heute, Mittwoch, die neue Lehrerausbildung im Nationalrat beschlossen. Die Reform sieht vor, dass künftig jeder angehende Lehrer zunächst ein Aufnahmeverfahren bestehen muss. Darauf folgt unabhängig vom Schultyp ein vierjähriges Bachelor- und ein für die Fixanstellung nötiges ein- bis eineinhalbjähriges Masterstudium. Die neue einjährige Berufseinführungsphase an der Schule erfolgt durch einen speziell ausgebildeten Mentor. Ziel der Reform ist neben einer gewissen Vereinheitlichung, künftige Lehrer besser auf neue Anforderungen wie Sprach-, Frühförderung oder Individualisierung vorzubereiten.
Deutliche Änderungen bringt die neue Lehrerausbildung für die bisher an den Pädagogischen Hochschulen (PH) ausgebildeten Lehrer für Pflichtschulen (Volks, Haupt-, Sonder-, Berufs-, Polytechnische Schule): Ihre Ausbildungsdauer wird von bisher drei Jahren (Bachelor) auf fünf bis fünfeinhalb Jahre (Bachelor und Master) fast verdoppelt. Kaum Änderungen bei der Dauer gibt es für die derzeit ausschließlich an den Unis ausgebildeten Lehrer an AHS oder berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS), hier müssen sich Studieninteressenten allerdings erstmals (an PH bereits etablierten) Zugangsverfahren stellen.
Volksschullehrer können auch künftig zur Gänze an den PH ausgebildet werden. Für Sekundarstufenlehrer (AHS, BMHS, Hauptschule, Neue Mittelschule) muss der Master zumindest in Kooperation mit einer Uni stattfinden. Er kann dann berufsbegleitend während oder aber vor Beginn der einjährigen Induktionsphase (vorgesehen waren ursprünglich ein bis zwei Jahre) absolviert werden. Wie lange Junglehrern für den Master Zeit gegeben werden soll, ist noch unklar - dieser Punkt soll im derzeit in zähen Verhandlungen befindlichen Dienstrecht geregelt werden.
Die Kindergartenpädagogen werden zunächst dagegen nicht Teil der gemeinsamen Ausbildung sein. Das Gesetz sieht zwar ein Bachelorstudium für "Elementar- und/oder Primarbereich" vor, allerdings wird es vorerst mangels Lehrender für diese Gruppe an den Hochschulen keine entsprechenden Angebote geben. Künftig ist für ein Bachelorstudium im Bereich der Elementarpädagogik nur eine Dauer von mindestens drei anstelle der für alle anderen Pädagogen geltenden vier Jahre vorgesehen.
Ursprünglich sollte mit der Reform eine gemeinsame Ausbildung für alle Pädagogen entstehen, de facto wird es allerdings weiterhin unterschiedliche Wege zu verschiedenen Lehrämtern geben, wobei im Sekundarbereich eine Ausbildung für die Altersgruppe der Zehn- bis 19-Jährigen die bisherigen Lehrämter nach Schultypen (Hauptschule/NMS, AHS, BMHS) ersetzt. Die ursprünglich geplante Verpflichtung zur Kooperation der mangelnder Wissenschaftlichkeit bezichtigten PH und der laut Kritikern zu wenig praxisnahen Unis ist allerdings gefallen, Volksschullehrer können weiterhin ausschließlich an der PH und Lehrer der Sekundarstufe nur an der Uni studieren. Allerdings geht man in der Regierung davon aus, dass zumindest die PH im Bereich der Sekundarstufe auch beim Bachelor mit Unis kooperieren werden, da sie ja beim Master ohnehin dazu verpflichtet sind.