Die Novelle musste nochmal durchs Parlament, weil sie Bundespräsident Fischer wegen Verfassungswidrigkeit nicht unterschrieben hatte.
Die Gesetzespanne des Hohen Hauses bei der Reform der Gewerbeordnung ist repariert. Nachdem Bundespräsident Heinz Fischer wegen Verfassungswidrigkeit die Beurkundung der Novelle verweigert hatte, musste der Nationalrat Donnerstagabend einen neuen Beschluss fällen, der den Bedenken des Staatsoberhaupts Rechnung trägt. Während sich ein Großteil der Abgeordneten reuig zeigte, kam aus der ÖVP Kritik.
ÖVP meckert über Fischer
Der schwarze Abgeordnete
Ferdinand Maier sprach von einer Kompetenzüberreizung des Bundespräsidenten
und meinte, es hätte auch andere Möglichkeiten gegeben, diese Angelegenheit
zu lösen. Fischer sollte aufpassen, dass er nicht zum Zwischenrufer der
Tagespolitik werde.
ÖVP-Wirtschaftssprecher Reinhold Mitterlehner wunderte sich, dass sich alle Asche aufs Haut streuten. Eigentlich müsste das dem Legislativdienst auffallen.
Alle anderen loben den BP
FPÖ und BZÖ lobten im Wesentlichen das
Vorgehen des Präsidenten, geradezu euphorisch über die Courage des
Staatsoberhaupts waren seine ehemaligen Parteifreunde von der SPÖ: "Wir
können sehr stolz sein, weil er keine inhaltliche Bedenken gegeben hat und
bedanken uns für diese Richtigstellung", so SPÖ-Mandatar Johannes Bauer.
Rückwirkende Strafe verfassungswidrig
Auf die Bedenken des
Bundespräsidenten wird jetzt eingegangen, das Datum für das Inkrafttreten
der Strafbestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie gegen Geldwäsche wird nun
mit dem Tag nach der Kundmachung des Gesetzes angegeben. Fischer hatte die
Novelle zurückgewiesen, weil das ursprünglich geltende Datum eine
rückwirkende Strafbestimmung gebracht hätte, was verfassungswidrig gewesen
wäre.
Gegen Komatrinken
Der wichtigste Punkt des Paketes ist, dass
Wirte im Kampf gegen das "Komatrinken" verpflichtet werden, das Alter ihrer
Gäste durch Ausweiskontrollen festzustellen. Weiters enthält die Novelle,
dass die Bezeichnung "Meisterbetrieb" zum geschützten Gütesiegel wird und
dass Immobilientreuhänder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
abschließen müssen.