Nach Fischer-Veto

Nationalrat beschloss Gesetz gegen Komatrinken

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Die Novelle musste nochmal durchs Parlament, weil sie Bundespräsident Fischer wegen Verfassungswidrigkeit nicht unterschrieben hatte.

Die Gesetzespanne des Hohen Hauses bei der Reform der Gewerbeordnung ist repariert. Nachdem Bundespräsident Heinz Fischer wegen Verfassungswidrigkeit die Beurkundung der Novelle verweigert hatte, musste der Nationalrat Donnerstagabend einen neuen Beschluss fällen, der den Bedenken des Staatsoberhaupts Rechnung trägt. Während sich ein Großteil der Abgeordneten reuig zeigte, kam aus der ÖVP Kritik.

ÖVP meckert über Fischer
Der schwarze Abgeordnete Ferdinand Maier sprach von einer Kompetenzüberreizung des Bundespräsidenten und meinte, es hätte auch andere Möglichkeiten gegeben, diese Angelegenheit zu lösen. Fischer sollte aufpassen, dass er nicht zum Zwischenrufer der Tagespolitik werde.

ÖVP-Wirtschaftssprecher Reinhold Mitterlehner wunderte sich, dass sich alle Asche aufs Haut streuten. Eigentlich müsste das dem Legislativdienst auffallen.

Alle anderen loben den BP
FPÖ und BZÖ lobten im Wesentlichen das Vorgehen des Präsidenten, geradezu euphorisch über die Courage des Staatsoberhaupts waren seine ehemaligen Parteifreunde von der SPÖ: "Wir können sehr stolz sein, weil er keine inhaltliche Bedenken gegeben hat und bedanken uns für diese Richtigstellung", so SPÖ-Mandatar Johannes Bauer.

Rückwirkende Strafe verfassungswidrig
Auf die Bedenken des Bundespräsidenten wird jetzt eingegangen, das Datum für das Inkrafttreten der Strafbestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie gegen Geldwäsche wird nun mit dem Tag nach der Kundmachung des Gesetzes angegeben. Fischer hatte die Novelle zurückgewiesen, weil das ursprünglich geltende Datum eine rückwirkende Strafbestimmung gebracht hätte, was verfassungswidrig gewesen wäre.

Gegen Komatrinken
Der wichtigste Punkt des Paketes ist, dass Wirte im Kampf gegen das "Komatrinken" verpflichtet werden, das Alter ihrer Gäste durch Ausweiskontrollen festzustellen. Weiters enthält die Novelle, dass die Bezeichnung "Meisterbetrieb" zum geschützten Gütesiegel wird und dass Immobilientreuhänder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen müssen.

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