Meinungsfreiheit

Nationalrat: Wenig Chancen für Twitter-Verbot

21.02.2014

Hausjuristen des Parlaments verweisen auf Recht auf freie Meinungsäußerung.

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© TZ Oesterreich Kernmayer Johannes
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Ein Twitter-Verbot für Abgeordnete während Nationalratsitzungen wäre wohl nur sehr schwer zu realisieren. Zu dieser Einschätzung kommt der Legislativdienst des Parlament, wie aus einer der APA vorliegenden Information für Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) hervorgeht: Ein solches Verbot wäre ein Eingriff in die Meinungs(äußerungs)freiheit und als solches kaum zu rechtfertigen.

Parallelen zum bestehenden Handy-Telefonierverbot im Plenarsaal sind nach Ansicht der Hausjuristen schwer zu ziehen, denn dieses werde ja immer wieder mit dem "Hintanhalten von störenden Geräuschen" begründet. Twittern kann man im Stillen, für ein Twitter-Verbot müsse man daher erst "Rechtfertigungsgründe" finden. Das verfassungsmäßig garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung allerdings sei so stark, dass man hier entsprechendes öffentliches Interesse und Verhältnismäßigkeit glaubhaft machen müsste. Überdies räume der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Freiheit der Meinungsäußerung für gewählte Mandatare in seiner Rechtssprechung besonders große Bedeutung ein.

Ordnungsrufen
Was die Frage nach Ordnungsrufen für freche Tweets während der Sitzung - zuletzt vom Dritten NR-Präsident Norbert Hofer (FPÖ) aufs Tapet gebracht - betrifft, stellt der Legislativdienst zur Debatte, inwieweit eine NR-Sitzung eigentlich durch einen Tweet gestört werden kann. Und: Ordnungsrufe dienen zwar der Rüge für "Verletzungen des Anstandes oder der Würde des Nationalrats sowie im Fall beleidigender Äußerungen", allerdings nur, wenn solche Handlungen "innerhalb der Sitzung im Sitzungssaal" gesetzt werden. Und es sei wohl im Fall des Falles schwer zu beweisen, ob ein Tweet im Plenarsaal oder davor verfasst wurde. Differenziert zu betrachten ist schlussendlich auch die Frage nach der Immunität im Zusammenhang mit Twitter oder Blog-Einträgen, so der Legislativdienst.

Das Dokument stammt bereits aus dem Dezember 2013, also bevor Hofer mit seinem Vorstoß eine kleine Debatte ausgelöst hatte. Es handelt sich auch lediglich um "einen Problemaufriss zum Thema", betonte der Rechtsdienst und bot zugleich an, ausführliche rechtliche Stellungnahmen zu erarbeiten. Dies soll auch geschehen, hieß es in Prammers Büro auf APA-Anfrage: Bald soll ein "grundsätzliches Papier" vorliegen, das man in einer der nächsten Sitzungen der Präsidiale erörtern werde. Derzeit gebe es "noch keine Meinungsbildung in irgendeine Richtung", wurde versichert.

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