Wegen Transparenzregeln
Nationalratswahl im Visier der OSZE
21.07.2013
Erstmals werden internationale Beobachter Nationalratswahl beobachten.
Bei der Nationalratswahl am 29. September wird es erstmals auch eine Beobachtermission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) geben. Eine umfangreiche Wahltagsbeobachtung ist freilich nicht geplant, weil die Organisation keine Zweifel am fairen Ablauf der Wahl hegt. Schwerpunkt dürfte demnach die Frage sein, ob die im Vorjahr verschärften Transparenzregeln ausreichend sind, wie eine OSZE-Sprecherin bestätigte.
Österreich lässt internationale Wahlbeobachter erst seit 2007 zu, erstmals zum Einsatz kamen sie bei der Bundespräsidentenwahl 2010. Damals beurteilten die Beobachter den Ablauf der Wahl durchwegs positiv. Der Urnengang sei in einer "effizienten und professionellen Art verwaltet" gewesen und habe in einer "fairen und offenen Stimmung" stattgefunden. Kritik übten sie allerdings am damals noch extrem intransparenten System der Parteien- und Wahlkampffinanzierung, das mit dem neuen Parteiengesetz 2012 einer tiefgreifenden Reform unterzogen wurde.
Keine Zweifel an fairer Wahl
Zweifel an einem fairen Wahlgang hegen die OSZE-Experten wenig überraschend auch bei der nun anstehenden Nationalratswahl nicht. Im Gegenteil: In ihrer Ende Mai veröffentlichten Bedarfsanalyse lobt die OSZE das hohe Maß an politischem Pluralismus, die bunte Medienlandschaft und die funktionierende Gewaltenteilung in Österreich. Eine umfangreiche Wahltagsbeobachtung ist folglich nicht geplant. Stattdessen will man ein kleines Expertenteam schicken, wie es auf APA-Anfrage beim zuständigen OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) in Warschau hieß.
Verschärfte Transparenzregeln
Schwerpunkt der Prüfung soll demnach das seit dem Vorjahr geltende neue Parteiengesetz mit seinen verschärften Transparenzregeln für die Partei- und Wahlkampffinanzen sein. Als mögliche Fragen nennt die Bedarfsanalyse u.a. ob Zeitpunkt und Umfang der Offenlegung genügen (Parteispenden unter 50.000 Euro und Wahlkampfbudgets werden ja erst ein Jahr nach der Wahl veröffentlicht, Anm.) und ob die vorgesehenen Sanktionen ausreichen.
Kritisch angemerkt wird auch, dass zivilgesellschaftliche Wahlbeobachter in Österreich nicht zugelassen sind (die Wahlbehörden tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, Anm.) und dass Entscheidungen der Bundeswahlbehörde erst nach der Wahl angefochten werden können. Wie groß das Expertenteam ausfallen wird, ist nach Angaben von ODIHR noch unklar.