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FPÖ ortet "Spitzelstaat" wegen "Journalistenüberwachung"

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Einen "massiven Eingriff in die Pressefreiheit" ortet die FPÖ im Zusammenhang mit der Berichterstattung am Nationalratswahlabend.

Laut Generalsekretär Christian Hafenecker wurden einem Journalisten von Report24 und "zwei weiteren Medien" die Akkreditierung zum Medienzentrum im Parlament verwehrt. Dort verwies man auf APA-Anfrage auf negativ ausgefallene Sicherheitsüberprüfungen des Innenministeriums, die - Stand Montag - zum Ausschluss von vier Personen geführt hätten.

Auch Hafenecker erklärte, dass dies nicht auf Initiative des Parlaments, sondern des Innenministeriums geschehen sei: Entschieden wurde das "konkret aus der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienste", so Hafenecker am Montag. "Da werden Journalisten vom Geheimdienst überwacht und überprüft", sagte er bei einer Pressekonferenz: "Und das gibt den Ausschlag dafür, dass jemand nicht berichterstatten darf. Das ist der Spitzelstaat."

Hafenecker: ÖVP behindere "einige freie Journalisten bei der Arbeit"

Wenn der Geheimdienst als Teil der Exekutive der Legislative vorschreibe, "wen man als Gast im eigenen Haus, im Parlament, haben kann und wen nicht", dann sehe man, "dass es auch bei der Gewaltentrennung ein massives Problem" gebe. Hafenecker: "Denn selbstverständlich muss das Parlament entscheiden, wer an einer Berichterstattung teilnehmen darf und wer nicht." Der Fall zeige, wie "politischer Einfluss genommen wird auf die freie Berichterstattung". Die ÖVP behindere "einige freie Journalisten bei der Arbeit". Die FPÖ forderte das Innenministerium auf, "sämtliche Zugangsbeschränkungen für Journalisten am Wahlabend aufzuheben und sich bei den Betroffenen zu entschuldigen, in welches Licht man sie da rückt".

Im Parlament hieß es auf APA-Anfrage, dass jeder Journalist und jede Journalistin, die am Wahlabend aus dem Medienzentrum im Parlament berichten wollen, eine personenbezogene Sicherheitsüberprüfung zu durchlaufen habe. Durchgeführt werde diese vom Innenministerium, und wenn sie negativ ausfalle, bedeute dies zwingend einen Ausschluss, so ein Sprecher. Dies sei keine gesonderte Entscheidung, die vom Parlament zu treffen wäre. Die gleiche Art von Prüfung werde auch bei der Vergabe von Dauerzutrittskarten zum Parlament und dem Bundeskanzleramt durchgeführt.

Vom Innenministerium übermittelte Stellungnahme

Ähnlich klang die vom Innenministerium übermittelte Stellungnahme der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). "Jeder Journalist, der um Akkreditierung im Medienzentrum ersucht, wird einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Über diese Maßnahme wird jeder Betroffene im Vorfeld informiert. Sollten sich im Rahmen dieser Sicherheitsüberprüfung Erkenntnisse ergeben, die eine Ablehnung rechtfertigen, wird diese auch umgesetzt", hieß es. Verwiesen wurde zudem auf entsprechende Passagen im aktuellen Staatsschutzbericht, speziell Seite 22, wo über die Neue Rechte, "alternative Medien" und die "Verbreitung von rechtsextremistischen Narrativen und Propaganda" referiert wird.

Für Kritik seitens der Grünen sowie der NEOS sorgte am Montag aber auch eine gegenteilige Entscheidung, nämlich dass der unter Rechtsextremismus-Vorwurf stehende Onlinesender Auf1 einen Platz im Wahlzentrum zugewiesen bekommen hat, wie der "Standard" berichtete. Auch das verteidigte man im Parlament, existiere doch ein Programmzulassungsbescheid der KommAustria aus dem Jahr 2019 für rtv/Auf1. Damit sei klar, dass es sich um ein Medium handle. Zudem hätten jene, die sich nun echauffierten, in der Präsidiale des Nationalrats im Juni die entsprechende Medienliste zur Kenntnis genommen.

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