Der Waffenbesitzer hatte Nehammer per E-Mail bedroht, er solle auf seine Kinder aufpassen. Nun hat das Landesgericht Wels ein Exempel statuiert: Der Täter wurde zu 4 Monaten bedingt verurteilt.
Ein Mann mit einer Waffenbesitzkarte für eine Pistole hatte Nehammer Anfang des Jahres per E-Mail bedroht, er solle auf seine Kinder aufpassen. Der Verfassungsschutz konnte den Mann daraufhin ausforschen - er zeigte sich geständig und wurde auf freiem Fuß angezeigt. Nun kam es auch zur Anklage am Landesgericht Wels: Der Mann wurde wegen gefährlicher Drohung nach § 107 Abs1 StGB zu 4 Monaten bedingt verurteilt – das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Als Begründung führte der zuständige Richter an, man wolle aufzeigen, wo die Grenzen sind. Auch wenn sich Politiker viel Kritik gefallen lassen müssen: Drohungen seien zu viel.