Kalte Progression
Nehammer: Jetzt kommt die 2-Milliarden-Entlastung
04.07.2024Jetzt kommt die Abschaffung der kalten Progression und damit eine Entlastung von 2 Milliarden Euro, kündigt Kanzler Karl Nehammer an.
Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern, das ist das Ziel von Kanzler Karl Nehammer und der ÖVP. Den Menschen soll mehr Netto vom Brutto bleiben.
So funktioniert die neue Regelung
Die Steuerstufen werden für nächstes Jahr um knapp vier Prozent angehoben. Darauf hat sich die Regierung im Zusammenhang mit der Abschaffung der kalten Progression geeinigt. Zudem steigt etwa das Kilometergeld, es wird für Pkw, Motorräder und Fahrräder einheitlich mit 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.
Schleichende Steuererhöhung
Die sogenannte kalte Progression als schleichende Steuererhöhung wurde im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer 2023 abgeschafft. Seitdem werden die Steuerstufen jedes Jahr an die jeweilige Teuerung angepasst, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht mehr in höhere Steuerstufen rutschen. Die Anpassung der Tarifstufen erfolgt aber nur zu zwei Dritteln automatisch. Über die Verteilung der übrigen Mehreinnahmen muss sich die Regierung einigen.
Steuerstufen über die Inflation hinaus erhöhen
ÖVP und Grüne haben sich nun darauf verständigt, die Steuerstufen über die Inflation hinaus zu erhöhen. Alle Steuerstufen (außer jene des Höchststeuersatzes von 55 Prozent bei Einkommen ab 1 Mio. Euro) werden demnach um knapp vier Prozent angehoben. Ab 2025 liegt die Grenze für die erste Tarifstufe bei 13.308 Euro, für die zweite Tarifstufe bei 21.617 Euro, für die dritte Tarifstufe bei 35.836 Euro, für die vierte Tarifstufe bei 69.166 Euro und für die fünfte Tarifstufe bei 103.072 Euro.
Weitere Maßnahmen
Mit dem flexiblen Drittel der Entlastungssumme (651 Mio. Euro) werden noch weitere Maßnahmen gesetzt. So beträgt das Kilometergeld für Pkws, Motorräder und Fahrräder künftig einheitlich 50 Cent pro Kilometer. Außerdem wird etwa die sogenannte Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro (derzeit 35.000 Euro) ansteigen. Diese Grenze entscheidet darüber, ob man noch als Kleinunternehmer gilt oder der Regelbesteuerung unterliegt.