Die neue Aufenthaltskarte ersetzt die bisherige Quotenregelung.
Mit dem heutigen Tag tritt die Rot-Weiß-Rot-Card in Kraft. Mit diesem Aufenthaltstitel wird ein Zuwanderungssystem nach Kriterien eingeführt. Die entsprechende Karte ist allerdings nicht rot-weiß-rot, sondern rosa-blau-rosa. Der Grund dafür ist eine EU-Verordnung, die eine einheitliche Gestaltung von Aufenthaltstiteln in der Union vorschreibt. Eine andere Farbe wäre EU-widrig.
Migrationsportal im Entstehen
Dass es für Zuwanderungswillige derzeit noch kein Migrationsportal im Internet gibt, wie Medien berichteten, wird im Innenministerium damit begründet, dass dieses gerade im Entstehen sei. Bis spätestens Herbst soll es ein zentrales Portal geben, das alle migrationsrelevanten Informationen beinhaltet. Derzeit können sich die Betroffenen auf der Homepage des Innen- und des Sozialministeriums sowie auf der Homepage der Wirtschaftskammer informieren.
Rot-Weiß-Rot-Card als Ersatz für Quotenregelung
Die Rot-Weiß-Rot-Card ist das neue Zuwanderungsinstrument für ausländische Arbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Raum und beendet das bisherige Quoten-Regime. Damit gibt es künftig keine genauen Zahlen mehr, wie viele Personen im darauffolgenden Jahr nach Österreich kommen dürfen. Dafür wird der Zugang zum Arbeitsmarkt angesichts des vorgegebenen Kriterienkatalogs nachvollziehbar. Für mitreisende bzw. nachkommende Familienangehörige gilt mit Ausnahmen die Verpflichtung, vor dem Zuzug Basisdeutschkenntnisse zu erwerben, für die Rot-Weiß-Rot-Card-Besitzer nicht.
Karte gilt zunächst ein Jahr
Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird für ein Jahr ausgestellt. In weiterer Folge kann je nach Vorliegen der besonderen Voraussetzungen auf eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" oder eine "Niederlassungsbewilligung" umgestiegen werden. Der Antrag ist vom Antragsteller persönlich entweder bei der zuständigen Botschaft oder nach erlaubter visumfreier Einreise direkt bei der Inlandsbehörde einzubringen.