Rechtsgutachten
Neue Diskussionen um Studiengebühren
18.10.2011
Töchterle-Gutachten: Unis können ab März Gebühren einheben.
Mit einem von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) präsentierten und von Verfassungsjurist Heinz Mayer erstellten Rechtsgutachten ist nun die Debatte rund um die Studiengebühren wieder aufgeflammt. Demnach können Universitäten ab März 2012 im Rahmen ihrer Autonomie Beiträge in beliebiger Höhe einheben, sollte die Regierung sich bei einer Neuregelung der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen Bestimmungen nicht einigen. SPÖ, Grüne und ÖH kritisierten die Vorgehensweise Töchterles und lehnten Studiengebühren erneut ab, die Rektoren forderten "Rechtssicherheit" ein.
Der VfGH hatte die 2008 beschlossene de-facto-Abschaffung der Studiengebühren durch SPÖ, Grüne und FPÖ im Juli wegen zu unpräziser Bestimmungen aufgehoben. Das vom Wissenschaftsministerium in Auftrag gegebene Gutachten besagt nun, dass - sollte das Gesetz nicht bis spätestens 29. Februar repariert werden - Unis in ihren Satzungen Regelungen über Studiengebühren erlassen können. Dabei können sie festlegen, wer Studiengebühren zu zahlen hat und in welcher Höhe. Käme es zu dieser Regelung der Studiengebühren durch das "Textfragment" (Töchterle), müsste künftig laut Experten des Ministeriums mehr als die Hälfte aller Studenten Beiträge bezahlen.
Appell
Der Minister appelliert deshalb an den Koalitionspartner, seinem jüngst präsentierten neuen Studiengebührenmodell zuzustimmen, in dem 500 Euro pro Semester als Höchstbeitragsgrenze definiert und soziale Begleitmaßnahmen definiert sind. Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) verwahrt sich jedoch gegen "diktatorische Ultimaten" und schließt eine Zustimmung zu Gebühren ebenso aus wie SP-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl. Die SPÖ will das Gutachten nun inhaltlich prüfen lassen und eine gemeinsame Lösung finden. ÖVP-Chef und Vizekanzler Michael Spindelegger bezeichnete das Modell dagegen als gangbaren Weg, "lieber" wäre ihm jedoch, "dass die SPÖ sich bewegt".
Die Opposition reagierte sehr unterschiedlich auf die Vorgehensweise des Wissenschaftsministers. Heftige Kritik übte die Grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig, die dem Minister vorwarf, die Entscheidung des Parlaments zur de-facto-Abschaffung der Studiengebühren nicht zu akzeptieren. Für die FPÖ ist das vorgelegte Modell zumindest diskutabel, allerdings nur bei besseren Bedingungen an den Universitäten. Das BZÖ sprach sich grundsätzlich für Studiengebühren aus, allerdings auch nur im Fall einer Gewährleistung der Plätze.
Diskussionen
Während die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) das Gutachten als "Auftragswerk" bezeichnete und die "Holzhammermethoden" Töchterles kritisierte, forderte Heinrich Schmidinger, Präsident der Universitätenkonferenz (uniko), "Rechtssicherheit" von Parlament und Regierung ein. Eine einzige Rechtsmeinung - jene von Heinz Mayer - reiche nicht, um Maßnahmen in "diesem mehr als heiklen Bereich" zu setzen. Laut dem Grazer Jurist Klaus Poier sei eine "hundertprozentige Rechtssicherheit" nicht möglich, eine bundesgesetzliche Klarstellung aber zu begrüßen. Er stimmt Mayers Argumentation ("plausibel und nachvollziehbar") ebenso zu wie Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk.