Vor Verhandlungsrunde

Neue Forderungen zur Obsorge

24.03.2011

Streitpunkt ist vor allem die "automatische" gemeinsame Obsorge.

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© APA/HERBERT PFARRHOFER
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Vor der ersten Verhandlungsrunde zu Änderungen im Familienrecht überhäufen einander Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) mit neuen Vorschlägen und Forderungen. Heinisch-Hosek möchte u.a. gleich neue Regelungen für Patchworkfamilien mitverhandeln, während Bandion-Ortner ihren Entwurf beim Thema Gewalt nachschärfen will. Uneinigkeit herrscht vor den Verhandlungen vor allem, was die gemeinsame Obsorge nach Scheidungen betrifft.

Gemeinsame Obsorge
Bandion-Ortner plant, dass die gemeinsame Obsorge nach Scheidungen grundsätzlich fortgeführt wird, Heinisch-Hosek ist gegen eine solche "Automatik". Überdies geht der Frauenministerin der Entwurf von Bandion-Ortner, der u.a. auch neue Regelungen beim Besuchsrecht vorsieht, thematisch nicht weit genug, sie will eine breiter angelegte Novelle.

So möchte Heinisch-Hosek etwa ihren Vorschlag eines Partnerschaftsvertrags als Alternative zur Ehe in die Verhandlungen einbringen.

"Verzögerungstaktiken"
Man halte "Verzögerungstaktiken", wenn es um Kinderrecht gehe, für "unangemessen", meinte dazu ein Sprecher der Justizministerin. "Politische Tauschgeschäfte lehnen wir ab." Man habe mit dem Familienrechtsgesetz 2009 bereits die Rechte für Patchwork-Familien gestärkt, gehe aber grundsätzlich "konstruktiv" in die Gespräche.

Doch auch Bandion-Ortner wartet vor der ersten Runde mit neuen Vorschlägen auf: Im Zusammenhang mit dem Kindeswohl soll zum jetzigen Entwurf noch mehr präzisiert werden, dass jegliche Form von Gewalt eine Obsorge ausschließt. Weiters schlägt sie Änderungen beim Besuchsrecht im Zusammenhang mit Gewalt vor: Ist bei geschiedenen Eltern, die beide die Obsorge haben, Gewalt im Spiel, sei es derzeit so, dass ein Verfahren eingeleitet werde, und erst wenn sich im Zuge dessen der Vorwurf der Gewalt als richtig erweist, werde das Besuchsrecht entzogen. Künftig soll schon beim Verdacht auf Gewalt das Besuchsrecht vorläufig verwehrt werden.

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