Zuwanderung wird ab Juli 2011 anhand Kriterien statt nach Quoten geregelt.
Ab dem kommenden Jahr soll die geregelte Zuwanderung nach Österreich einem Systemwechsel unterzogen werden. Mit dem Inkrafttreten der Rot-Weiß-Rot-Card (RWR-Card) im Juli 2011 soll die Zuwanderung von Bürgern aus Nicht-EU-Ländern (sogenannten "Drittstaaten") künftig durch bestimmte Kriterien gesteuert werden und nicht mehr über Quoten passieren.
Neue Regeln
Das "starre Quotensystem", das keine Rücksicht auf Qualifikation nehme, "wird durch ein kriteriengesteuertes System ersetzt", sagte Innenministerin Maria Fekter bei der Präsentation der geplanten neuen Regeln gemeinsam mit Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (beide V) und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S).
Punktesystem
Die RWR-Card beinhaltet das Recht auf Aufenthalt und das Recht auf Arbeitsmarktzugang und wird nach einem Punktesystem erteilt. Kriterien für die Erreichung einer bestimmten Punkteanzahl sind u.a. berufliche Qualifikation, Ausbildung, Sprachkenntnisse und Alter. Zuwanderungswillige, die die Kriterien der RWR-Card erfüllen, dürfen sich in Österreich niederlassen und arbeiten. Die bisherige Quotenregelung fällt damit weg.
Neue Struktur
Mit dieser Neuregelung wird das Aufenthaltswesen insgesamt neu strukturiert. Um eine RWR-Card können sich drei Personengruppen bewerben: Hoch qualifizierte Migranten (zum Beispiel Manager, Mediziner, IT-Spezialisten), qualifizierte Migranten mit Mangelberufen (zum Beispiel Pfleger, Fräser, Dreher - die Berufe werden je nach Bedarf flexibel festgelegt) und sonstige Schlüsselkräfte, die nicht durch im Inland Arbeitsuchende abgedeckt werden können (hierfür muss ein Ersatzkraftverfahren durchlaufen werden).
Weiters wird eine RWR-Card plus mit einem freien Arbeitsmarktzugang und der Perspektive auf ein Daueraufenthaltsrecht eingeführt. Diese gilt für Familienangehörige (etwa von Fachkräften), für Fälle des humanitären Aufenthalts, für Fälle der Niederlassungsbewilligung sowie für Fälle der RWR-Card und der "Blauen Karte" der EU im Verlängerungsfall.