Sanierungspläne
Neue Regeln gegen Bankenpleiten
21.05.2013
Die Novelle des Bankwesengesetzes soll den Ministerrat passieren.
Österreichische Banken müssen künftig einen Sanierungsplan in der Schublade liegen haben. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) prüft diesen und darf bei Instituten präventiv eingreifen, deren Eigenmittel unter 8,625 Prozent, bzw. deren hartes Kernkapital unter 5 Prozent fällt. Auch wenn sich die wirtschaftliche Lage der Bank signifikant verschlechtert und die FMA vermutet, dass sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann, werden die Kontrollore Maßnahmen anordnen dürfen.
Das sieht das „Bankeninterventions- und –restrukturierungsgesetz“ (BIRG) gemeinsam mit einer Novelle des Bankwesengesetzes vor, die am Dienstag den Ministerrat passieren sollen. Das BIRG schreibt Banken weiters vor, in einem Abwicklungsplan für den Notfall Maßnahmen für eine geordnete Abwicklung oder Reorganisation des Instituts festzuschreiben. Diese Pläne müssen jährlich aktualisiert werden, die FMA kann Verbesserungen verlangen.
Bis 1. Juli 2014 müssen rund 150 große Banken und Gruppen die Sanierungs- und Abwicklungspläne vorlegen, bis 1. Juli 2015 müssen alle anderen Institute folgen.
Diese Gesetze sind allerdings noch kein Bankeninsolvenzrecht, das die Beteiligung der Gläubiger und Sparer an der Sanierung einer zahlungsunfähigen Bank festschreiben wird. Das Bankinsolvenzgesetz wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt, Österreich wartet auf eine gemeinsame Entscheidung der Mitgliedsländer.