Damit gibt es erstmals ein Gesetz, dass die Videoüberwachung durch Private regelt. Bisher hat ein Gremium jeden Fall einzeln entschieden.
Die Novelle zum Datenschutzgesetz ist seit Freitag in Begutachtung. Damit wird die Videoüberwachungen durch Private gesetzlich geregelt, in Betrieben müssen künftig Datenschutzbeauftragte installiert werden, und für Datenschutzfragen ist generell der Bund zuständig. Bis 21. Mai haben Ministerien und Interessensvertretungen Zeit für ihre Stellungnahmen. Im Juni soll die Regierung die Novelle beschließen.
Wegen Verbrechen oder Wert
Bislang gab es zur Videoüberwachung
keine gesetzlichen Vorschriften. Stattdessen erteilte die
Datenschutzkommission Genehmigungen für jeden Einzelfall. Künftig sollen
Videoüberwachungen dann zulässig sein, wenn bereits Einbrüche oder sonstige
strafbare Handlungen erfolgt sind. Auch wenn sich Gegenstände von über
100.000 Euro oder von "hohem künstlerischem Wert" im Gebäude befinden, soll
man Videoaufnahmen machen dürfen.
Nicht in Garderobe oder WC
Die Überwachung von Umkleidekabinen
oder WC-Anlagen bleibt verboten. Außerdem herrscht eine
Kennzeichnungspflicht des "überwachten Ortes". Gegen unerlaubte Überwachung
kann man sich mittels Besitzstörungsklage, Anzeige bei der
Datenschutzkommission oder durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
wehren.
Schutz vor Arbeitgeber
Der Datenschutzbeauftragte soll
Arbeitnehmer vor unerlaubter Datenüberwachung in Firmen schützen. Das
bedeutet, dass er gemeinsam mit dem Betriebsinhaber für die Einhaltung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu sorgen hat und von diesem auch über
neue Anwendungen informiert werden muss. Er genießt laut Novelle
Kündigungsschutz und ist in Betrieben mit mindestens 20 Mitarbeitern zu
bestellen.