Schönheits-OPs

Neues Gesetz verbietet "Beauty-Doc"

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Schönheitsoperationen für unter 16-Jährige künftig verboten.

Das neue Gesetz, das Schönheitsoperationen strenger regeln soll, hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Am 1. Jänner 2013 wird es in Kraft treten. Schönheits-OPs sind künftig bis 16 Jahre verboten, außerdem dürfen entsprechende Eingriffe nicht mehr beworben werden, und es wird klar gestellt, dass nur noch einschlägig ausgebildetes Personal tätig sein darf.

Die Eckpunkte: In Zukunft sind Jugendliche besonders geschützt. Für unter 16-Jährige ist die Durchführung von Eingriffen ohne medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper komplett verboten. Bei 16-bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen nur durchgeführt werden, wenn eine psychologische Beratung erfolgt ist, die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten und die Einwilligung durch den Patienten vorliegt sowie eine zusätzliche Wartefrist von mindestens vier Wochen zwischen Einwilligung und Operation eingehalten wurde.

Durch das neue Gesetz ist es nur mehr Fachärzten für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie erlaubt, jegliche Art von Schönheitsoperationen durchzuführen. Fachärzte wie für Hals-, Nasen-und Ohrenkrankheiten oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten, aber auch Allgemeinmediziner werden nur noch für die Durchführung bestimmter ästhetischer Eingriffe infrage kommen, zu denen sie aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind. Zur Erbringung dieses Nachweises haben Allgemeinmediziner noch bis 1. Juli 2013 Zeit.

Aus für "Beauty-Doc"
Um für die Patienten Klarheit im Bezeichnungsdschungel zu schaffen, dürfen Mediziner in Zukunft zusätzlich zur entsprechend der Facharztausbildung erworbenen Berufsbezeichnung nur mehr zwei Zusätze wie "Ästhetische Behandlungen" oder "Ästhetische Medizin" verwenden und anführen. Die Verwendung des Zusatzes "Beauty-Doc" oder Ähnliches ist in Zukunft nicht mehr erlaubt.

"Vorher-Nachher"-Vergleich verboten
Das Gesetz enthält gegenüber dem Ärztegesetz verschärfte Werbebeschränkungen sowie ein Provisionsverbot. Damit soll der medizinische Laie nicht mehr beeinflusst werden können. Eine vergleichende bildliche Darstellung des Behandlungserfolges durch "Vorher-Nachher"-Bilder soll verboten sein.

Bei Verstößen gegen das Gesetz könnte in Zukunft eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro fällig werden, im Wiederholungsfall oder bei einer schwerwiegenden Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Menschen sogar eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro. Ästhetische Behandlungen, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes begonnen oder vertraglich vereinbart wurden, fallen nicht unter das neue Gesetz.


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