Verstärkte Hilfe

Neues Opferschutz-Gesetz vorgelegt

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Justizministerin Berger legte am Dienstag einen Gesetzesentwurf vor, durch den Opfer von Gewaltverbrechen stärker geschützt werden sollen.

"Die Verbesserung des Grundschutzes (vor Gewalt) ist jeden Tag Thema", sagte Justizministerin Maria Berger (S) am Dienstag, anlässlich der Präsentation eines Entwurfes zu einem "Zweiten Gewaltschutzgesetz". Der Entwurf sieht auf zivilrechtlicher Ebene vor allem den Ausbau des Schutzes vor Gewalt vor. Der Gesetzesentwurf wird in diesen Tagen vom Justizministerium zur allgemeinen Begutachtung versendet, die Beschlussfassung im Ministerrat soll noch vor dem Sommer erfolgen.

Nicht auf Familienangehörige beschränkt
Die einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen soll laut dem Entwurf künftig nicht auf Familienangehörige beschränkt bleiben, das heißt auch ein Bewohner einer Wohngemeinschaft oder ein Partner bei gleichgeschlechtlichen Paaren könnten etwa mit einem Betretungsverbot belegt werden. Die maximale Geltungsdauer soll hier von drei auf sechs Monate ausgedehnt werden. Auf zivilrechtlicher Ebene soll das Gericht dem "Gefährder" in Zukunft auch außerhalb des Wohnbereiches zusätzlich Bestimmungen auferlegen können, bestimmte Orte zu meiden, an denen ein Zusammentreffen mit dem Opfer wahrscheinlich ist (etwa Arbeits- oder Kinderspielplatz). Hier soll eine Ausdehnung der Geltungsdauer auf ein Jahr erfolgen, oder auch länger, wenn dagegen verstoßen wird.

Auch in Zivilprozess übertragbar
Bewährte Opferschutzregelungen aus Strafverfahren sollen laut dem Entwurf in Zukunft auch auf den Zivilprozess übertragen werden, etwa für Betroffene von Gewalt in Beziehungen oder bei Obsorgeverfahren: Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, Vernehmung des Opfers an einem abgesonderten Ort, schonende Einvernahme eines minderjährigen Opfers und die Geheimhaltung der Wohnanschrift des Opfers (etwa an den Täter). "Wir haben hier Fälle, dass Täter ihre Opfer weit über die Tat hinaus verfolgen", so Berger. Die ausgeweitete Prozessbegleitung werde Berger zufolge auch "einiges kosten": "1,5 Millionen Euro an zusätzlichen Aufwendungen, um dieses Angebot finanzieren zu können", sagte Berger.

Neuer Strafbestand "beharrliche Gewaltausübung"
Der strafrechtliche Teil des neuen Gesetzesentwurfes sieht die Schaffung eines "Strafbestandes der beharrlichen Gewaltausübung" vor. "Bisher mussten die Bestandteile (etwa bei länger währenden Gewaltbeziehungen) in einzelne Tatbestände zerlegt werden, und die volle Opfergeschichte ist nicht zum Tragen gekommen", begründete Berger. Auch die Angst eines Opfers zwischen den einzelnen Gewaltakten müsse laut dem neuen Entwurf vom Strafrecht berücksichtigt werden. Die Grundstrafdrohung soll hier bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe betragen. Für bedingt entlassene Sexualstraftäter soll in Zukunft eine erweiterte gerichtliche Aufsicht (etwa Weisungen zu Therapien, dem verpflichteten Anzeigen eines Wohnsitzwechsels oder zur beabsichtigten Ausübung eines Berufes) erfolgen. Mit Einvernahmen von Opfern soll laut Berger zur "Vermeidung weiterer Traumatisierung" in Zukunft bis zu sechs Monaten zugewartet werden können. Die Tilgungsfrist bei "rückfallsgefährdeten Sexualstraftätern" soll verlängert werden, und auch der Kreis auskunftsberechtigter Stellen (etwa auf Kinder- und Jugendanwaltschaften) erweitert werden.

In Bezug auf den aktuellen Inzest-Fall in Amstetten meinte Berger, dass aus dem neuen Paket schon Schutzbestimmungen für das Zivilverfahren zur Anwendung kommen könnten, das "könnte sich zeitlich ausgehen".

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