Verstärkte Hilfe
Neues Opferschutz-Gesetz vorgelegt
29.04.2008
Justizministerin Berger legte am Dienstag einen Gesetzesentwurf vor, durch den Opfer von Gewaltverbrechen stärker geschützt werden sollen.
"Die Verbesserung des Grundschutzes (vor Gewalt) ist jeden Tag Thema", sagte Justizministerin Maria Berger (S) am Dienstag, anlässlich der Präsentation eines Entwurfes zu einem "Zweiten Gewaltschutzgesetz". Der Entwurf sieht auf zivilrechtlicher Ebene vor allem den Ausbau des Schutzes vor Gewalt vor. Der Gesetzesentwurf wird in diesen Tagen vom Justizministerium zur allgemeinen Begutachtung versendet, die Beschlussfassung im Ministerrat soll noch vor dem Sommer erfolgen.
Nicht auf Familienangehörige beschränkt
Die
einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen soll laut dem
Entwurf künftig nicht auf Familienangehörige beschränkt bleiben, das heißt
auch ein Bewohner einer Wohngemeinschaft oder ein Partner bei
gleichgeschlechtlichen Paaren könnten etwa mit einem Betretungsverbot belegt
werden. Die maximale Geltungsdauer soll hier von drei auf sechs Monate
ausgedehnt werden. Auf zivilrechtlicher Ebene soll das Gericht dem
"Gefährder" in Zukunft auch außerhalb des Wohnbereiches zusätzlich
Bestimmungen auferlegen können, bestimmte Orte zu meiden, an denen ein
Zusammentreffen mit dem Opfer wahrscheinlich ist (etwa Arbeits- oder
Kinderspielplatz). Hier soll eine Ausdehnung der Geltungsdauer auf ein Jahr
erfolgen, oder auch länger, wenn dagegen verstoßen wird.
Auch in Zivilprozess übertragbar
Bewährte
Opferschutzregelungen aus Strafverfahren sollen laut dem Entwurf in Zukunft
auch auf den Zivilprozess übertragen werden, etwa für Betroffene von Gewalt
in Beziehungen oder bei Obsorgeverfahren: Psychosoziale und juristische
Prozessbegleitung, Vernehmung des Opfers an einem abgesonderten Ort,
schonende Einvernahme eines minderjährigen Opfers und die Geheimhaltung der
Wohnanschrift des Opfers (etwa an den Täter). "Wir haben hier Fälle, dass
Täter ihre Opfer weit über die Tat hinaus verfolgen", so Berger. Die
ausgeweitete Prozessbegleitung werde Berger zufolge auch "einiges kosten":
"1,5 Millionen Euro an zusätzlichen Aufwendungen, um dieses Angebot
finanzieren zu können", sagte Berger.
Neuer Strafbestand "beharrliche Gewaltausübung"
Der
strafrechtliche Teil des neuen Gesetzesentwurfes sieht die Schaffung eines
"Strafbestandes der beharrlichen Gewaltausübung" vor. "Bisher mussten die
Bestandteile (etwa bei länger währenden Gewaltbeziehungen) in einzelne
Tatbestände zerlegt werden, und die volle Opfergeschichte ist nicht zum
Tragen gekommen", begründete Berger. Auch die Angst eines Opfers zwischen
den einzelnen Gewaltakten müsse laut dem neuen Entwurf vom Strafrecht
berücksichtigt werden. Die Grundstrafdrohung soll hier bis zu drei Jahren
Freiheitsstrafe betragen. Für bedingt entlassene Sexualstraftäter soll in
Zukunft eine erweiterte gerichtliche Aufsicht (etwa Weisungen zu Therapien,
dem verpflichteten Anzeigen eines Wohnsitzwechsels oder zur beabsichtigten
Ausübung eines Berufes) erfolgen. Mit Einvernahmen von Opfern soll laut
Berger zur "Vermeidung weiterer Traumatisierung" in Zukunft bis zu sechs
Monaten zugewartet werden können. Die Tilgungsfrist bei
"rückfallsgefährdeten Sexualstraftätern" soll verlängert werden, und auch
der Kreis auskunftsberechtigter Stellen (etwa auf Kinder- und
Jugendanwaltschaften) erweitert werden.
In Bezug auf den aktuellen Inzest-Fall in Amstetten meinte Berger, dass aus dem neuen Paket schon Schutzbestimmungen für das Zivilverfahren zur Anwendung kommen könnten, das "könnte sich zeitlich ausgehen".