Vierbeinerschutz

Neues Tierschutzgesetz gegen "Hundemafia"

03.11.2007

Die Novelle richtet sich gegen den illegalen Straßenverkauf von Welpen - Auch eine Datenbank für Hunde wird eingerichtet.

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© obs/Gong Verlag
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Skrupellosen Tierhändlern, die Hundewelpen und andere Vierbeiner aus dem Kofferraum oder Schachteln heraus verkaufen, wird nun ein Riegel vorgeschoben. Bei der Novelle zum Tierschutzgesetz, das am Mittwoch den Ministerrat passiert hat, wird der "Hundemafia" der Kampf angesagt, so ÖVP-Tierschutzministerin Andrea Kdolsky. Die Änderung soll bis Jahresende durch den Nationalrat gehen.

Straßenverkauf ist passé
Die Novelle verbietet sowohl den Handel als auch das Feilbieten von Tieren in öffentlich zugänglichen Räumen mit Ausnahme von genehmigten Messen und Versteigerungen. Dafür wird ausgewählten Zoofachhandlungen der Verkauf von Hunden und Katzen wieder erlaubt.

Diese Händler müssen aber einen Betreuungstierarzt nennen, der für die Gesundheit der Tiere, die richtigen Dokumente und ihre tierschutzkonforme Haltung gegenüber der Behörde verantwortlich zeichnet.

Bundesweite Hundedatei kommt
Die neue Regelung sieht außerdem eine verpflichtende Kennzeichnung ("Chippflicht") von Hunden vor. Das war bisher nicht obligatorisch. Ziel ist der Aufbau einer österreichweiten Datenbank für Hunde, in der bestehende Anbieter, Zuchtverbände oder Tierärzte als behördlich anerkannte Meldestellen ihre Dienste anbieten können.

Quälereien sind verboten
Die Novelle sieht auch eine genaue Determinierung von Qualzüchtungen vor und soll damit die züchterischen Freiheiten im Sinne des Tierschutzes einschränken. Elektrisierende Dressurgeräte werden ebenso verboten wie die Ausstellung kupierter Hunde im In- und Ausland.

Außerdem müssen Züchter und Tierhändler künftig vor dem Verkauf von Hunden und Katzen ein dokumentiertes Beratungsgespräch führen.

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