Eltern aufgepasst
Neuregelung des Kindergelds im Detail
06.07.2009
Ab 2010 kommt weitere Variante, Zuverdienstgrenze wird flexibel.
Die von der Regierung für 2010 geplante Einführung des einkommensabhängigen Kindergeldes liegt vorerst auf Eis. Grund: SPÖ und ÖVP sind uneinig darüber, wie lange Alleinerzieherinnen das Kindergeld beziehen sollen. Die Eckpunkte der Reform hat die Koalition allerdings bereits geklärt. Demnach soll es für Eltern künftig die Möglichkeit geben, kürzer als bisher (nämlich maximal 14 Monate) in Karenz zu gehen, dafür aber mit deutlich höheren Bezügen zwischen 1.000 und - abhängig vom vorherigen Einkommen - maximal 2.000 Euro. Auch die Zuverdienstgrenze wird einkommensabhängig neu geregelt.
VARIANTEN
Bisher können Eltern zwischen drei verschiedenen Formen
des Kindergelds wählen. Dabei gelten zwei Grundsätze: Je länger das
Kindergeld bezogen wird, desto geringer ist die monatliche Unterstützung.
Und die volle Bezugsdauer kann nur ausgeschöpft werden, wenn sowohl die
Mutter als auch der Vater in Karenz gehen. Die maximale Bezugsdauer liegt
bei 36 Monaten, wobei der zweite Elternteil mindestens sechs Monate davon in
Karenz gehen muss. Die staatliche Unterstützung beträgt in dieser Variante
436 Euro monatlich.
Seit Anfang 2008 stehen den Eltern zwei weitere Varianten zur Verfügung: Nämlich 624 Euro monatlich für maximal zwei Jahre (20 plus 4 Monate) sowie 800 Euro für 18 Monate (15 plus 3).
2010 soll nun eine weitere Bezugsvariante dazukommen: Wer nur 14 Monate (12 plus 2) in Karenz geht, erhält mindestens 1.000 Euro oder, wenn das im Einzelfall günstiger ist, 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Die maximale Unterstützung soll 2.000 Euro monatlich betragen.
ZUVERDIENSTGRENZE
Bisher durften Kindergeld-Bezieher nicht mehr
als 16.200 Euro jährlich dazu verdienen, andernfalls drohte eine
Rückzahlung. Ab 2010 wird diese starre Grenze flexibilisiert und kann, wenn
das im Einzelfall günstiger ist, auch 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens
betragen. Ausnahme: Wer das einkommensabhängige Kindergeld in Anspruch nimmt
und mehr als 1.000 Euro bekommt, der darf nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze
(357,74 Euro) dazuverdienen, weil die monatliche Unterstützung in diesem
Fall als Einkommensersatz gedacht ist.
MEHRLINGSZUSCHLAG
Eltern von Mehrlingen sollen künftig das
eineinhalbfache Kindergeld bekommen. Bisher wird diese Unterstützung nur in
der untersten Kindergeld-Variante ausgezahlt (die Eltern erhalten damit
statt 436 Euro monatlich 654 Euro). Künftig gilt der Zuschlag auch für die
meisten anderen Varianten (also 936 statt 624, 1.200 statt 800 und 1.500
statt 1.000 Euro). Ausnahme: Wer im einkommensabhängigen Kindergeld mehr als
1.000 Euro erhält, muss auch weiterhin ohne den Mehrlingszuschlag auskommen.
KINDERGELDZUSCHUSS
Der Kindergeldzuschuss für Geringverdiener
(rund 180 Euro monatlich) wird mit einem Ablaufdatum versehen: Sobald die
Mindestsicherung in Kraft tritt, die künftig dafür sorgen soll, dass niemand
mehr mit weniger als 733 Euro Monatsnetto auskommen muss, wird der
Kindergeldzuschuss gestrichen.
ALLEINERZIEHERINNEN
Zwischen SPÖ und ÖVP noch umstritten ist die
Frage, wie lange Alleinerzieherinnen das Kindergeld beziehen können. Sie
stehen schon derzeit vor dem Problem, dass die volle Bezugsdauer nur
ausgeschöpft werden kann, wenn auch der Partner oder die Partnerin in Karenz
geht. Die SPÖ möchte Alleinerzieherinnen daher grundsätzlich zwei
zusätzliche Karenzmonate ermöglichen. Die ÖVP wittert hier aber Missbrauchs-
und Umgehungsmöglichkeiten und will die zwei zusätzlichen Monate nur
Härtefällen gewähren.